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Freitag, 19. Januar 2024

đŸ”„đŸ”„đŸ”„ UN-Charta deklariert die Bundesrepublik als Feindstaat

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deklariert die Bundesrepublik 

als Feindstaat


@TECHNIKUS🇩đŸ‡čNEWSđŸ‡©đŸ‡Ș, [18.01.2024 18:10]

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Das VersĂ€umnis, zukunftsweisende, geordnete VerhĂ€ltnisse zu schaffen – so lĂ€sst sich die geopolitische, aber auch völkerrechtliche Lage seit dem Anschluss der DDR an die BRD zusammenfassen. Und bezeichnenderweise ist nach wie vor die sogenannte Feindstaatenklausel der UN-Charta in Kraft. 

Um nach den Erfahrungen zweier Weltkriege kĂŒnftige Bedrohungen des Friedens zu verhindern, beschlossen 1945 – inspiriert von Immanuel Kants Schrift “Zum ewigen Frieden” – 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 in Kraft trat. Die BRD und die DDR traten der Charta 1973 bei, seit 1990 ist das vereinigte Deutschland als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen. 

In der Charta wird ein Friedensgebot konstituiert, um “den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen”. Internationale Auseinandersetzungen oder “Situationen, die zu einem Friedensbruch fĂŒhren könnten”, sollen “durch friedliche Mittel nach den GrundsĂ€tzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts” bereinigt oder beigelegt werden. 

Kaum bekannt in der deutschen Öffentlichkeit ist, dass Deutschland nach der sogenannten Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta gegenĂŒber den Gegnern des Zweiten Weltkriegs immer noch ein Feindstaat ist (Artikel 77, der auf das internationale Treuhandsystem und entsprechende Treuhandgebiete eingeht, ist nach dem Beitritt Deutschlands zur UN gemĂ€ĂŸ Artikel 78 hinfĂ€llig geworden). Die Feindstaatenklausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen ohne besondere ErmĂ€chtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhĂ€ngt werden könnten, falls Deutschland erneut eine aggressive Politik verfolgen wĂŒrde, was gegebenenfalls militĂ€rische Interventionen einschließt. Artikel 53, Absatz 1 der Charta lautet: 

    “Ohne ErmĂ€chtigung des Sicherheitsrats dĂŒrfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhĂŒten.” GemĂ€ĂŸ Absatz 2 bezeichnet der Ausdruck “Feindstaat” jeden Staat, “der wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war”. 

Artikel 107 der Charta lautet: 

    “Maßnahmen, welche die hierfĂŒr verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der wĂ€hrend dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.” 

In diesem Zusammenhang ist noch der Artikel 52 von Bedeutung, der in Absatz 4 auf die Artikel 34 und 35 eingeht, deren Anwendung “nicht beeintrĂ€chtigt” wird. Artikel 34 und 35 betreffen den Sicherheitsrat, der bei internationalen Streitigkeiten tĂ€tig werden kann. Des Weiteren wird auf die Artikel 11 und 12 verwiesen, die wiederum die Befugnisse der Generalversammlung zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit regeln. 

Diskutiert wird, ob die sich aus den genannten Artikeln ergebende Feindstaaten-Regelung durch die Mitgliedschaft Deutschlands in den Vereinten Nationen obsolet geworden ist. Aber wenn dem so wĂ€re, hĂ€tten diese Bestimmungen schon lange gestrichen werden können. Zwar wurde Deutschland im Vereinigungsvertrag von 1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag) “volle SouverĂ€nitĂ€t” zugesprochen, aber die Vereinbarung wurde durch ZusatzvertrĂ€ge, zum Beispiel ĂŒber Truppenstationierungen und militĂ€rische Zusammenarbeit, wieder relativiert. (Da der Zwei-plus-Vier-Vertrag kein Friedensvertrag war, wie zum Teil unterstellt wird, befindet sich die Bundesrepublik Deutschland als mit dem Deutschen Reich identisches Völkerrechtssubjekt nach wie vor im Zustand des Waffenstillstands. Wie kompliziert die Rechtslage nach herrschender Auffassung ist, geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages hervor.) 

Die damaligen SiegermĂ€chte, die eine bedingungslose Kapitulation erzwungen hatten, sind immer noch prĂ€sent, die Bundesrepublik Deutschland steht unter Kuratel der USA sowie unter latenter Beobachtung Großbritanniens und Frankreichs, auch wenn das bemĂ€ntelt wird und viele es nicht wahrhaben wollen. Wenn man diese Tatsache hinsichtlich der geopolitischen Situation, in der wir uns befinden, bedenkt, wird vieles klarer: Washington hat erhebliche Möglichkeiten, Druck auszuĂŒben und auf Entscheidungen der deutschen Regierung einzuwirken, was stĂ€ndig zu beobachten ist, zum Beispiel bei der Sprengung der Ostsee-Pipelines, der grenzenlosen UnterstĂŒtzung der Ukraine und der verheerenden Aggressionspolitik gegenĂŒber Russland. 

Festzustellen ist, dass das Friedensgebot der UN-Charta allgemeine GĂŒltigkeit beansprucht, in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder verletzt wurde, insbesondere von den USA, die aufgrund ihrer völkerrechtswidrigen Interventionspolitik schon lange das Recht verwirkt haben, sich auf Menschenrechte und die Verteidigung demokratischer Freiheiten zu berufen. 

Es ist davon auszugehen, dass weder die USA noch Großbritannien ein Interesse daran haben, die Feindstaatenklausel der UN-Charta zu annullieren, das Gegenteil scheint der Fall zu sein. Dasselbe gilt fĂŒr einen Friedensvertrag. (Angeblich wĂ€ren nach einem Friedensvertrag erhebliche Reparationen fĂ€llig geworden. Das wĂ€re aber wohl kaum ein Hinderungsgrund gewesen, da die Berliner Regierung ohnehin stĂ€ndig Millionen und Milliarden verteilt und auch verschleudert.

 (https://www.severint.net/wp-content/uploads/2019/09/gruendung-bundesrepublik.jpg)

 Die Gelegenheiten, zukunftsweisende, geordnete VerhĂ€ltnisse zu schaffen, wurden nicht wahrgenommen, Deutschland steht seit 1945 unter Sachwalterschaft in einem permanenten Ausnahmezustand. Es ist dringend an der Zeit, sich aus dieser Vormundschaft zu befreien.   18.01.2024

@technikus_news

Euer ERFRIBENDER



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