📦
EU-VERPACKUNGS-
VERORDNUNG:
(Im Video: Verpackungsbevollmächtigter in Indien)
NEUE BĂśROKRATIE-MONSTER
FRISST VOR ALLEM
KLEINE HÄNDLER
Seit dem 12. August
gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
Besonders problematisch für Online-Händler:
Wer verpackte Waren
direkt an Kunden in andere EU-Staaten verkauft,
kann dort nicht nur registrierungs- und meldepflichtig werden,
sondern muss nach derzeitiger Rechtslage
grundsätzlich auch einen sogenannten Bevollmächtigten
fĂĽr die erweiterte
Herstellerverantwortung benennen.
đź’¸ Das bedeutet:
FĂĽr jedes EU-Land,
in das ein Händler liefert,
entstehen zusätzliche Formalitäten und Kosten –
selbst bei geringen Versandmengen.
Branchenberichte warnen deshalb,
dass gerade kleine Online-Shops
ihr Auslandsgeschäft einschränken
oder ganz einstellen könnten.
🤦♂️ Was fĂĽr groĂźe Konzerne zusätzliche
BĂĽrokratie bedeutet,
kann kleinen Unternehmen
wirtschaftlich das Genick brechen.
Ausgerechnet der europäische Binnenmarkt
wird damit für kleine Händler
unendlich kompliziert und teuer.
Videoquelle
-
Folgen:
HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS
HTTPS://T.ME/NACHHALLVONHELGOLAND
Euer ERFRIBENDER
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen