Seiten

▼

Sonntag, 1. November 2026

Wenn DU dein eigenes LEBEN schützen möchtest, landest DU im KNAST!!!

 Wenn 

DU 

dein eigenes LEBEN 

schützen möchtest, 

landest 

DU

 im KNAST!!!

⚖️ FREISPRUCH KASSIERT – 

SOLDAT 

WEGEN 

VERWEIGERTER CORONA-IMPFUNG 

ERNEUT VOR GERICHT

🔴 Mehr als vier Jahre nach seiner Weigerung, sich gegen Corona impfen zu lassen, muss sich ein Bundeswehrsoldat erneut vor Gericht verantworten. Das Bayerische Oberste Landesgericht in Bamberg hob am 30. Oktober den bereits zweimal ausgesprochenen Freispruch des 36-jährigen Oberleutnants auf. Der Fall wird nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt neu verhandelt.

💉 Der Soldat hatte Anfang 2022 während eines Lehrgangs in Hammelburg die vorgeschriebene Corona-Impfung aus Gewissensgründen verweigert. Er berief sich auf seine christliche Überzeugung und erklärte, er habe selbst angesichts möglicher Konsequenzen seinem Gewissen folgen müssen. Seither darf er nach Angaben seines Verteidigers keine Kaserne mehr betreten, keine Uniform tragen und erhält nur die Hälfte seiner Bezüge.

⚖️ Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach ihn im September 2023 frei und verwies unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Impfanordnung angesichts sinkender Infektionszahlen und bekannt gewordener Nebenwirkungen. Auch das Landgericht Schweinfurt bestätigte den Freispruch, weil der Soldat ernsthaft und nachhaltig nach seinem Gewissen gehandelt habe.

🔴 Doch die Staatsanwaltschaft akzeptierte die Entscheidungen nicht und ging erneut dagegen vor. Das Bayerische Oberste Landesgericht gab ihr nun recht. Nach Auffassung der Richter hatte das Landgericht die Gewissensfreiheit des Soldaten nicht ausreichend gegen die staatlichen Interessen abgewogen. Die Gesundheit und Einsatzfähigkeit der Bundeswehr hätten verfassungsrechtlichen Rang. Weil Soldaten eng zusammenarbeiteten, müsse ihr erhöhtes Infektionsrisiko berücksichtigt werden.

💉 Besonders unverständlich erscheint diese Argumentation angesichts der aktuellen Erkenntnisse über die fehlende Schutzwirkung der Corona-Impfstoffe gegen die Weitergabe des Virus. Die "Impfungen" verhinderten weder Ansteckungen noch Virusübertragungen.

⚖️ Hier stellt sich deshalb eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf der Staat in die körperliche Selbstbestimmung und Gewissensfreiheit eines Soldaten eingreifen, wenn der behauptete Schutz seiner Kameraden vor einer Ansteckung wie man inzwischen weiß, nicht vorhanden war?

👎 Dass zwei Gerichte den Mann bereits freigesprochen haben und er mehr als vier Jahre später immer noch um seine strafrechtliche Rehabilitierung kämpfen muss, macht den Vorgang besonders kritikwürdig.

Quelle
-
Folgen:
HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS

HTTPS://T.ME/NACHHALLVONHELGOLAND

HTTPS://T.ME/KACHELKANAL 

Euer ERFRIBENDER

 



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen