Wenn
DU
dein eigenes LEBEN
schützen möchtest,
landest
DU
im KNAST!!!
⚖️ FREISPRUCH KASSIERT –
SOLDAT
WEGEN
VERWEIGERTER CORONA-IMPFUNG
ERNEUT VOR GERICHT
🔴 Mehr als vier Jahre nach seiner
Weigerung, sich gegen Corona impfen zu lassen, muss sich ein Bundeswehrsoldat
erneut vor Gericht verantworten. Das Bayerische Oberste Landesgericht in
Bamberg hob am 30. Oktober den bereits zweimal ausgesprochenen Freispruch des
36-jährigen Oberleutnants auf. Der Fall wird nun vor einer anderen Strafkammer
des Landgerichts Schweinfurt neu verhandelt.
💉 Der Soldat hatte Anfang 2022 während
eines Lehrgangs in Hammelburg die vorgeschriebene Corona-Impfung aus
Gewissensgründen verweigert. Er berief sich auf seine christliche Überzeugung
und erklärte, er habe selbst angesichts möglicher Konsequenzen seinem Gewissen
folgen müssen. Seither darf er nach Angaben seines Verteidigers keine Kaserne
mehr betreten, keine Uniform tragen und erhält nur die Hälfte seiner Bezüge.
⚖️ Das Amtsgericht Bad Kissingen sprach
ihn im September 2023 frei und verwies unter anderem auf die
Verhältnismäßigkeit der Impfanordnung angesichts sinkender Infektionszahlen und
bekannt gewordener Nebenwirkungen. Auch das Landgericht Schweinfurt bestätigte
den Freispruch, weil der Soldat ernsthaft und nachhaltig nach seinem Gewissen
gehandelt habe.
🔴 Doch die Staatsanwaltschaft akzeptierte
die Entscheidungen nicht und ging erneut dagegen vor. Das Bayerische Oberste
Landesgericht gab ihr nun recht. Nach Auffassung der Richter hatte das
Landgericht die Gewissensfreiheit des Soldaten nicht ausreichend gegen die
staatlichen Interessen abgewogen. Die Gesundheit und Einsatzfähigkeit der
Bundeswehr hätten verfassungsrechtlichen Rang. Weil Soldaten eng
zusammenarbeiteten, müsse ihr erhöhtes Infektionsrisiko berücksichtigt werden.
💉 Besonders unverständlich erscheint
diese Argumentation angesichts der aktuellen Erkenntnisse über die fehlende
Schutzwirkung der Corona-Impfstoffe gegen die Weitergabe des Virus. Die
"Impfungen" verhinderten weder Ansteckungen noch Virusübertragungen.
⚖️ Hier stellt sich deshalb eine
grundsätzliche Frage: Wie weit darf der Staat in die körperliche
Selbstbestimmung und Gewissensfreiheit eines Soldaten eingreifen, wenn der
behauptete Schutz seiner Kameraden vor einer Ansteckung wie man inzwischen
weiß, nicht vorhanden war?
👎 Dass zwei Gerichte den Mann bereits
freigesprochen haben und er mehr als vier Jahre später immer noch um seine
strafrechtliche Rehabilitierung kämpfen muss, macht den Vorgang besonders
kritikwürdig.
Quelle
-
Folgen:
HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS
HTTPS://T.ME/NACHHALLVONHELGOLAND
Euer ERFRIBENDER

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen