Bezahlt von euren Zwangsgebühren…
Übrigens:
Im Rundfunkstaatsvertrag, insbesondere in § 11 RStV (Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks), wird festgelegt, dass der Rundfunk die Aufgabe hat, “umfassend, unabhängig und objektiv” zu informieren. Auch der Begriff der “ausgewogenen Berichterstattung” findet sich hier und betont, dass die Informationen und Darstellungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neutral und sachlich sein müssen, um zur Meinungsvielfalt beizutragen.
Verblödung in Vollendung wer macht das möglich, die Zuschauer. Wer sich sowas anschaut zeigt seinen geistigen Verfall.
Ihr wollt
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Euer ERFRIBENDER
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