Mittwoch, 30. September 2026

"Einstampfen!"

 "Einstampfen!"

Oliver Pocher fordert das Ende 

des ÖRR in der jetzigen Form.

 "Ich finde es gut, 

wenn unabhängiger Journalismus gefördert wird. 

Aber den gibt's ja nicht! 

Ich sehe ja nichts Unabhängiges, 

ich sehe ja nur in eine Richtung!"

Wenn jetzt sogar die Mainstream-Helden 

um die Ecke kommen und den ÖRR "einstampfen" wollen, 

sind wir ziemlich weit gekommen!

Es herrscht Endzeitstimmung 

nicht nur bei den Kartellparteien, 

sondern auch bei den Kartellmedien. 

Das Ende der GEZ wird kommen! 

Und es wird nicht mehr lange dauern.

Mein aktueller Leitartikel beschäftigt sich genau damit:

„Dank Ihrer Gebühren!“

Aber was wären ARD und ZDF 

eigentlich ohne Ihre Gebühren?

https://www.hauke-verlag.de/dank-ihrer-gebuehren-2/
 

https://t.me/Klartext2021Gemeinsam 

Euer ERFRIBENDER

Wie hoch sind die Ruhegehälter ehemaliger ÖRR-Intendanten?

zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro pro Monat 

Konkrete Beispiele prominenter ÖRR-Köche

Ehemalige(r) Intendant(in) / Absender

Geschätztes oder bestätigtes monatliches Gehalt

Details und vertraglicher Hintergrund

Tom Buhrow
(WDR)

ca. 25.000 €

Für Buhrows Altersversorgung wurden Barwert-Pensionsrückstellungen in Millionenhöhe (über 4,5 Millionen Euro ) gebildet.

Ulrich Wilhelm
(BR)

insgesamt 20.000 €

Gehört zu den Spitzenreitern der Altersversorgung in den Landesrundfunkanstalten.

Karola Wille
(MDR)

bis zu 17.187 €

Manfred Krupp
(HR)

15.054,59 €

Exakt bezifferter monatlicher Pensionsanspruch laut Recherchen des Medienmagazins Media .

Patricia Schlesinger
(ehemals RBB)

ca. 15.150 € bis 18.400 €

Nach ihrer fristlosen Kündigung kam es zu anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen mit dem Absender. Das Arbeitsgericht sprach ihr zwischenzeitlich ein Ruhegeld zu, während der RBB Schadensersatz fordert.

Dagmar Reim
(ehemals RBB)

ca. 12.000 €

Erhält ihre Altersbezüge regulär nach ihrer aktiven Amtszeit als RBB-Chefin.

Besondere Klauseln: Das System der „Ruhegelder“

Eine Besonderheit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk 

sind vertragliche Regelungen 

bei vorzeitigem Ausscheiden 

oder Nichtverlängerung des Vertrags. 

  • Sofortiger Anspruch: In älteren Verträgen 

  • (insbesondere beim RBB) 

  • reichte teilweise ein einziger Tag im Amt, 

  • um einen lebenslangen Anspruch 

  • auf Ruhegeld auszulösen.

  • Prozentsätze: 

  • Das Ruhegeld startet oft bei einer Basis 

  • von 45 Prozent der letzten Vergütung 

  •  und steigt mit jedem Dienstjahr weiter an – 

  • bis zu einem Höchstsatz von 60 bis 75 Prozent

  •  des letzten Gehalts.

  • Direktorenebene: 

  • Auch Programmdirektoren profitieren von ähnlichen Systemen. 

  • So erstritt die ehemalige RBB-Programmdirektorin

  •  Claudia Nothelle gerichtlich ein monatliches Ruhegeld 

  • von 8.437 Euro, 

  • das ihr bis zum regulären Renteneintritt zusteht. 

Wirtschaftliche Dimensionen für die Sender

Das Gesamtvolumen 

für die betriebliche Altersversorgung (bAV) der Rundfunkanstalten 

beläuft sich laut der Kommission

 zur Ermittlung des Finanzbedarfs 

der Rundfunkanstalten (KEF) auf mehrere Milliarden Euro.

 Allein das Verpflichtungsvolumen für Altverträge

 lag in den vergangenen Perioden bei über 8,4 Milliarden Euro. 

Bei manchen Sendern übersteigt die Zahl der Betriebsrentner 

mittlerweile die Anzahl der aktiv Beschäftigten. 

Nach den Skandalen um Luxus-Ruhegelder

wurden Neuverträge in den letzten Jahren schrittweise reformiert, 

die Ansprüche aus bestehenden Altverträgen bleiben jedoch gesetzlich

 geschützt. 


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Danke,

Ernst Bender



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