Die EU....
ein Menschen verachtendes
Konsortium!!!
🙈🙈🙈🙈
Geschlechtseintrag ohne Operation änderbar:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
stärkt die Rechte von Transpersonen in der Europäischen Union.
EU-Staaten dürfen für eine Änderung des Geschlechtseintrags
in öffentlichen Registern keinen Nachweis
über eine geschlechtsangleichende Operation verlangen.
Ein psychologisches Attest über die Geschlechtsidentität genügt.
Das Urteil stützt sich auf die EU-Datenschutzgrundverordnung
und die EU-Grundrechtecharta.
Wenn es um Daten zur Identifizierung einer Person gehe,
sei außerdem die gelebte Geschlechtsidentität relevant
und nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht,
urteilt der EuGH.
Grund für die Entscheidung war eine Klage gegen Ungarn,
das einer Transperson
die Änderung des Geschlechtseintrags verweigert
hatte:
Euer ERFRIBENDER
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