Montag, 2. November 2026

EUCH ziehen SIE die Hosen aus und selbst bedienen SIE sich fürstlich!!!

 EUCH

 ziehen SIE die Hosen aus 

und 

selbst 

bedienen SIE sich fürstlich!!! 

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Aber IHR 

rührt euch nicht, 

IHR lasst SIE gewähren!!!

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EU-BÜROKRATIE AUSSER RAND UND BAND

☄️ Eine umfassende KI-Recherche bringt das ganze Ausmaß des Brüsseler Regulierungswahns ans Licht: 78 einzelne EU-Regelungsaspekte, mit denen den Bürgern bis ins kleinste Detail Vorschriften gemacht werden. Und dabei sind längst nicht alle weiteren geplanten oder diskutierten Maßnahmen berücksichtigt!

😳 Hier ist ein Bürokratenapparat völlig außer Rand und Band geraten, der nichts Besseres zu tun hat, als die Bürger mit immer neuen Verboten, Vorschriften und Einschränkungen zu drangsalieren. Kaum ein Lebensbereich bleibt verschont.

📋 20 besonders absurde Beispiele aus dieser Recherche:

👉 Staubsauger: Leistungsaufnahme auf weniger als 900 Watt begrenzt.

👉 Waschmaschinen: Obergrenzen für den Wasserverbrauch und verpflichtende Einsparprogramme

👉 Glühlampen: Verboten

👉 Halogenlampen: Zahlreiche Modelle verboten.

👉 Flaschendeckel: Müssen bei Plastikflaschen fest mit der Flasche verbunden bleiben.

👉 Plastikstrohhalme: Verboten.

👉 Plastikbesteck und -teller: Als Einwegprodukte verboten.

👉 Styroporverpackungen: Lebensmittelbehälter und Becher verboten.

👉 Mentholzigaretten: EU-weites Verkaufsverbot.

👉 Ketchup-Portionspackungen: Einwegverpackungen in Restaurants ab 2030 verboten.

👉 Hotel-Shampoofläschchen: Miniaturverpackungen ab 2030 verboten.

👉 Obst und Gemüse: Plastikverpackungen für Mengen unter 1,5 Kilogramm ab 2030 verboten

👉 Neubauten: Ab 2030 grundsätzlich nur noch Gebäude ohne fossile CO₂-Emissionen

👉 Gebäudesanierung: Bis 2030 muss der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des nationalen Wohngebäudebestands um 16 Prozent gegenüber 2020 sinken.

👉 Öl- und Gasheizungen: Öffentliche Förderung neuer alleinstehender fossiler Heizkessel grundsätzlich abgeschafft.

👉 Verbrennerautos: Ab 2035 geplante 90% CO₂-Reduktion. Das kommt einem weitgehenden Verbrenner-Aus gleich – die angebliche Lockerung ist reine Augenwischerei!

👉 Elektronische Überwachung im Auto: Geschwindigkeitswarner (bei jedem Neustart wieder aktib), Müdigkeits- und Ablenkungskontrolle, Innenraumkamera, Überwachung der Augenbewegungen, Spurhalteassistenten, automatische Notbremssysteme, Blackbox.

👉 Benzin und Heizenergie: Zusätzlicher EU-Emissionshandel ab 2028, Tanken und Heizen wird massiv teurer.

👉 Bargeld: Ab 2027 EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro bei geschäftlichen Barzahlungen.

👉 Ratenkauf: Künftig wird selbst der Kauf eines geringwertigen Artikels auf Raten mit zusätzlichen Bonitätsprüfungen und Dokumentationspflichten verbunden.

⚠️ UND DAS IST NUR EIN BRUCHTEIL!

📋 Insgesamt wurden durch die KI 78 einzelne Schíkane-Vorschriften aus zahlreichen EU-Richtlinien zusammengetragen.

✔️ Hinzu kommen zusätzliche Vorhaben, über die in Brüssel diskutiert wird. Jüngstes Beispiel: die Forderung nach einer Begrenzung der Kraftstofftanks von Plug-in-Hybriden auf gerade einmal 15 Liter!

Quelle: Umfassende KI-Recherche auf Grundlage von EU-Rechtsakten (EUR-Lex)

https://t.me/Klartext2021Gemeinsam

Die „Diäten“ 

(Abgeordnetenentschädigung)

 für die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP)

sind im offiziellen Abgeordnetenstatut einheitlich geregelt. 

Ein Mitglied des Europäischen Parlaments erhält monatlich ein Bruttogehalt von 11.255,26 Euro.

Nach Abzug der EU-Gemeinschaftssteuer und von Versicherungsbeiträgen verbleibt ein Nettobetrag von 8.772,70 Euro. 

Neben diesem Grundgehalt erhalten die EU-Abgeordneten weitere finanzielle Zulagen und Pauschalen:

  • Allgemeine Kostenvergütung (Bürokostenpauschale): Zusätzlich zum Gehalt werden monatlich 4.950 Euro gezahlt.
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  • Diese Pauschale dient zur Deckung von Kosten im Herkunftsland, wie etwa für Mieten von Wahlkreisbüros, Telefon- und IT-Kosten sowie Büroausstattung. Sie wird um die Hälfte gekürzt, wenn der Abgeordnete ohne triftigen Grund weniger als der Hälfte der Plenarsitzungen eines Jahres fernbleibt.
  •  
  • Tagegeld (Sitzungsgeld): 
  •  Für jeden Tag, 
  • an dem die Abgeordneten an offiziellen Sitzungen in Brüssel 
  •  oder Straßburg teilnehmen und sich in die Anwesenheitsliste eintragen, erhalten sie eine Pauschale von 359 Euro pro Tag.
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  • Damit werden Hotelübernachtungen, Verpflegung und alle weiteren Nebenkosten vor Ort abgegolten.
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  • Reisekosten: 
  • Kosten für die An- und Abreise zu den Parlamentssitzungen werden gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten (z. B. Flugticket in der Business-Class oder Bahnticket 1. Klasse) erstattet.
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  • Für sonstige Dienstreisen außerhalb des eigenen Landes 
  • gibt es zudem ein separates jährliches Budget.
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  • Budget für Mitarbeiter: 
  • Den Abgeordneten 
  • steht ein monatliches Budget von maximal 32.072 Euro zur Verfügung, um die Gehälter ihrer Assistenten und Mitarbeiter in Brüssel und im Heimatland zu bezahlen. Dieses Geld wird jedoch nicht an die Abgeordneten selbst ausgezahlt, sondern direkt von der Parlamentsverwaltung mit den Angestellten abgerechnet.

 

Euer ERFRIBENDER

 

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