Annette Hettler, [10.02.21 10:09]
[Forwarded from WTF? Wie bitte, echt jetzt ? 🤔]
WER
STRAFZETTEL ZAHLT - IST ILLEGAL UND UNTERSTÜTZT VERBRECHER !!!
MEIN
ANTWORTSCHREIBEN AUF BUSSGELDER UND VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG:
GERNE ZUM
TEILEN & VERBREITEN - HALTE EUCH AUF DEM LAUFENDEM:)
seit 15 Jahren !!!!! zahle ich keine Strafzettel.
auf
dieses Schreiben hin wird man ignoriert....
wenn es
eine Lüge wäre oder Verschwörungstheorie -
warum
kommen Alle damit durch????
denk nach
- da sind paar Dinge nicht so sind, wie sie sein sollten
und DU FÜHLST
und AHNST es schon sehr lange Irgendwie !!?
Kassenzeichen:
Sehr geehrte Damen und
Herren,
ich weise den von Ihnen
gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache.
Begründung:
Ich würde gerne von Ihnen
erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das
Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen
Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris
durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen
Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen.
Sie handeln aber völkerrechtswidrig
auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen
Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte
verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der
kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut
Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche
Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide,
Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche
Grundlage.
Woher das?:
1. Das
Ordnundswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007
zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum
in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich
keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.
2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze
(§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006,
nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei
Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV,
Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen
Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden.Das zeitgleiche Wegfallen
des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils
betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich
sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE
17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das
nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.
3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit
von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine
rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland
ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche
Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG
Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finzagentur
Teilen Sie mir bitte Ihre
Rechtsgrundlage und Legitimation mit und bestätigen Sie dies bitte mit Ihrer
persönlichen Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung.
Können Sie das nicht, erwarte
ich von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens.
Hochachtungsvoll
Euer ERFRIBENDER