EUCH
ziehen SIE die Hosen aus
und
selbst
bedienen SIE sich fürstlich!!!
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Aber IHR
rührt euch nicht,
IHR lasst SIE gewähren!!!
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EU-BÜROKRATIE
AUSSER RAND UND BAND
☄️ Eine umfassende KI-Recherche bringt das
ganze Ausmaß des Brüsseler Regulierungswahns ans Licht: 78 einzelne
EU-Regelungsaspekte, mit denen den Bürgern bis ins kleinste Detail Vorschriften
gemacht werden. Und dabei sind längst nicht alle weiteren geplanten oder
diskutierten Maßnahmen berücksichtigt!
😳 Hier ist ein Bürokratenapparat völlig
außer Rand und Band geraten, der nichts Besseres zu tun hat, als die Bürger mit
immer neuen Verboten, Vorschriften und Einschränkungen zu drangsalieren. Kaum
ein Lebensbereich bleibt verschont.
📋 20 besonders absurde Beispiele aus
dieser Recherche:
👉 Staubsauger: Leistungsaufnahme auf
weniger als 900 Watt begrenzt.
👉 Waschmaschinen: Obergrenzen für den
Wasserverbrauch und verpflichtende Einsparprogramme
👉 Glühlampen: Verboten
👉 Halogenlampen: Zahlreiche Modelle
verboten.
👉 Flaschendeckel: Müssen bei
Plastikflaschen fest mit der Flasche verbunden bleiben.
👉 Plastikstrohhalme: Verboten.
👉 Plastikbesteck und -teller: Als
Einwegprodukte verboten.
👉 Styroporverpackungen:
Lebensmittelbehälter und Becher verboten.
👉 Mentholzigaretten: EU-weites
Verkaufsverbot.
👉 Ketchup-Portionspackungen:
Einwegverpackungen in Restaurants ab 2030 verboten.
👉 Hotel-Shampoofläschchen:
Miniaturverpackungen ab 2030 verboten.
👉 Obst und Gemüse: Plastikverpackungen
für Mengen unter 1,5 Kilogramm ab 2030 verboten
👉 Neubauten: Ab 2030 grundsätzlich nur
noch Gebäude ohne fossile CO₂-Emissionen
👉 Gebäudesanierung: Bis 2030 muss der
durchschnittliche Primärenergieverbrauch des nationalen Wohngebäudebestands um
16 Prozent gegenüber 2020 sinken.
👉 Öl- und Gasheizungen: Öffentliche
Förderung neuer alleinstehender fossiler Heizkessel grundsätzlich abgeschafft.
👉 Verbrennerautos: Ab 2035 geplante 90%
CO₂-Reduktion. Das kommt einem weitgehenden Verbrenner-Aus gleich – die
angebliche Lockerung ist reine Augenwischerei!
👉 Elektronische Überwachung im Auto:
Geschwindigkeitswarner (bei jedem Neustart wieder aktib), Müdigkeits- und
Ablenkungskontrolle, Innenraumkamera, Überwachung der Augenbewegungen,
Spurhalteassistenten, automatische Notbremssysteme, Blackbox.
👉 Benzin und Heizenergie: Zusätzlicher
EU-Emissionshandel ab 2028, Tanken und Heizen wird massiv teurer.
👉 Bargeld: Ab 2027 EU-weite Obergrenze
von 10.000 Euro bei geschäftlichen Barzahlungen.
👉 Ratenkauf: Künftig wird selbst der Kauf
eines geringwertigen Artikels auf Raten mit zusätzlichen Bonitätsprüfungen und
Dokumentationspflichten verbunden.
⚠️ UND DAS IST NUR EIN BRUCHTEIL!
📋 Insgesamt wurden durch die KI 78
einzelne Schíkane-Vorschriften aus zahlreichen EU-Richtlinien zusammengetragen.
✔️ Hinzu kommen zusätzliche Vorhaben, über
die in Brüssel diskutiert wird. Jüngstes Beispiel: die Forderung nach einer
Begrenzung der Kraftstofftanks von Plug-in-Hybriden auf gerade einmal 15 Liter!
Quelle: Umfassende KI-Recherche auf Grundlage von EU-Rechtsakten (EUR-Lex)
https://t.me/Klartext2021Gemeinsam
Die
„Diäten“
(Abgeordnetenentschädigung)
für die Mitglieder des Europäischen Parlaments
(MdEP)
sind im
offiziellen Abgeordnetenstatut einheitlich geregelt.
Ein
Mitglied des Europäischen Parlaments erhält monatlich ein Bruttogehalt von 11.255,26 Euro.
Nach
Abzug der EU-Gemeinschaftssteuer und von Versicherungsbeiträgen verbleibt ein
Nettobetrag von 8.772,70
Euro.
Neben
diesem Grundgehalt erhalten die EU-Abgeordneten weitere finanzielle Zulagen und
Pauschalen:
- Allgemeine
Kostenvergütung (Bürokostenpauschale): Zusätzlich zum Gehalt werden
monatlich 4.950 Euro
gezahlt.
-
- Diese Pauschale dient
zur Deckung von Kosten im Herkunftsland, wie etwa für Mieten von
Wahlkreisbüros, Telefon- und IT-Kosten sowie Büroausstattung. Sie wird um
die Hälfte gekürzt, wenn der Abgeordnete ohne triftigen Grund weniger als
der Hälfte der Plenarsitzungen eines Jahres fernbleibt.
-
- Tagegeld (Sitzungsgeld):
- Für jeden Tag,
- an dem die Abgeordneten an offiziellen Sitzungen in Brüssel
- oder Straßburg teilnehmen und sich in die Anwesenheitsliste eintragen,
erhalten sie eine Pauschale von 359 Euro pro Tag.
-
- Damit werden
Hotelübernachtungen, Verpflegung und alle weiteren Nebenkosten vor Ort
abgegolten.
-
- Reisekosten:
- Kosten für
die An- und Abreise zu den Parlamentssitzungen werden gegen Nachweis der
tatsächlichen Kosten (z. B. Flugticket in der Business-Class oder
Bahnticket 1. Klasse) erstattet.
-
- Für sonstige
Dienstreisen außerhalb des eigenen Landes
- gibt es zudem ein separates
jährliches Budget.
-
- Budget für Mitarbeiter:
- Den
Abgeordneten
- steht ein monatliches Budget von maximal 32.072 Euro zur Verfügung, um die Gehälter ihrer Assistenten
und Mitarbeiter in Brüssel und im Heimatland zu bezahlen. Dieses Geld wird
jedoch nicht an die Abgeordneten selbst ausgezahlt, sondern direkt von der
Parlamentsverwaltung mit den Angestellten abgerechnet.
Euer ERFRIBENDER