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Donnerstag, 12. Dezember 2019

KONZERT-STELLUNGNAHME ►Staat spricht Landesverbot für Chris Ares, Bloody...


Jeder "MÖRDER" darf sich 

                       hier im Land frei bewegen! 

Patrioten werden vom Verfassungsschutz 

                                 ihrer Grundrechte beraubt!

                    

       Euer ERFRIBENDER

Dienstag, 9. Juli 2019

ENTLARVT! Raketes inszeniertes Interview!


Hier wird ein Verbrechen salonfähig gemacht! 

          Der Mainstream fördert die Gesetzlosigkeit!

      

    Euer ERFRIBENDER

Montag, 11. März 2019

Der Messermörder in Worms


Ein Artikel aus der Epoch Times....

Der Messermörder in Worms und die


Grünen als Schutzpatrone krimineller Zuwanderer

Von 8. März 2019 Aktualisiert: 8. März 2019 11:15
Am 10. März 2017 lehnte der Bundesrat auf Grund der Verweigerungshaltung der Grünen die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ ab.


Symbolbild.Foto: istockphoto/BrianAJackson
Am 6. März 2019 erstach der Tunesier Ahmed T. In Worms seine deutsche Freundin Cynthia R. (21) nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit mehr als 10 Messerstichen. Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurde der mutmaßliche Täter am Montag zuvor von der Ausländerbehörde zur Festnahme und Abschiebung ausgeschrieben – „zu spät für die junge Frau“.
 Zitat: „Ahmed T. gesteht die Tat, kommt wegen Mord-Verdachts und Flucht-Gefahr in U-Haft. Ob der Killer wirklich so heißt, ist auch Teil der Ermittlungen: Seit seiner Einreise nach Deutschland im Oktober 2017 führte er laut Fahndern mehrere Alias-Namen. … Und er ist trotz Duldung der Polizei bestens bekannt: Körperverletzungen, Drogen, Bedrohung, Nötigung.“
Wir erinnern uns: Am 10. März 2017 lehnte der Bundesrat auf Grund der Verweigerungshaltung der Grünen die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten“ ab, trotz einer mehr als geringen Anerkennungsquote, die damals zwischen 0,2% (Tunesien) und 2,2% (Marokko) lag. Und trotz des Umstandes – und das ist der entscheidende Punkt –, dass die Kriminalität der Zuwanderer aus diesen Staaten nach BKA weitaus überproportional war und ist.

Wiederholungs- und Intensivtäter aus den Maghreb-Staaten

Wie überproportional beschrieb seinerzeit sogar der „Spiegel“: „In Köln befassen sich Kriminalisten seit geraumer Zeit mit Straftätern aus Nordafrika. Das Kriminalkommissariat 41 hat dort in einer im Oktober 2014 begonnenen Analyse herausgearbeitet, welche illegal eingereisten Flüchtlinge innerhalb eines Jahres erneut straffällig werden. Während nur 0,5 Prozent der Syrer als Verdächtige auffielen, waren es 40 Prozent der Flüchtlinge aus dem Maghreb.“ Und hier handelte es sich wohlgemerkt um Wiederholungstäter!
Noch dramatischer stellt sich die Situation in Sachsen dar, wo mehr als 90 Prozent der im Land gemeldeten Zuwanderer aus Tunesien, Algerien und Marokko innerhalb nur eines Jahres (2017) als Tatverdächtige in Erscheinung traten. Darunter sind auch zahlreiche Intensivtäter, wie die „Freie Presse“ Chemnitz schreibt: „Als Intensivtäter führt die Polizei in Sachsen Asylbewerber, die mehr als fünfmal innerhalb eines Jahres als Tatverdächtige mit Straftaten in Erscheinung getreten sind. Seit Jahresbeginn fallen auch Personen in die Kategorie, die als Tatverdächtige mit mindestens zwei Verbrechen – und Mindeststrafe ein Jahr Haft – auffielen. Das betrifft im Freistaat vor allem Personen aus Maghreb-Staaten. So sind unter den 1566 ausländischen Intensivtätern je 276 Personen aus Libyen und Tunesien.“

Politik der Grünen

Aber Kriminalstatistiken beeindrucken die grünen Ideologen ja bekanntlich ebenso wenig wie die verschwindend geringen Anerkennungsquoten für Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten, gilt es doch, die eigenen Wahnvorstellungen vom „edlen Fremden“ und der alleinseligmachenden multikulturellen Gesellschaft umzusetzen und da sind ein paar ermordete und Hunderte vergewaltigte, verletzte und beraubte Mitbürger nur ein lässlicher Kollateralschaden.
Kommen wir zum Fall Ahmed T. zurück, der die schon fast kriminell zu nennende Verantwortungslosigkeit grüner Funktionsträger schlaglichtartig erhellt. Der mutmaßliche Täter reiste im Oktober 2017 nach Deutschland ein, also sieben Monate nach der oben genannten Entscheidung des Bundesrates. Wäre sie anders ausgefallen, wäre Ahmed T.s Asylantrag kurzfristig bearbeitet und zurückgewiesen worden und die 21-jährige Altenpflegerin Cynthia R. würde heute noch leben!
Unter diesen Umständen klingt es schon fast makaber, dass grüne Funktionsträger bereits angekündigt haben, auch den neuen Bundestagsbeschluss zur Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat scheitern zu lassen. Es wird also weitere Opfer geben, für die die Grünen zumindest moralisch mitverantwortlich sind.
Frank W. Haubold,  Informationen zu dem Autor dieses Artikels, dem Schriftsteller Frank W. Haubold, auf www.frank-haubold.de

Euer ERFRIBENDER