Verarschung der Menschheit..
die PANDEMIE-LÜGE!
Corona:
2020 eine Untersterblichkeit! Oder doch Übersterblichkeit? Was denn nun?
,,Wie viele Menschen wirklich an Covid-19 sterben ist
derzeit ein großes Thema in den Medien[i]. Schon
jetzt deutet sich an, dass in einigen
Ländern deutlich mehr gestorben wird als normalerweise zu erwarten
wäre. In Spanien und Italien ist das laut Daten von Euromomo beispielsweise der
Fall. Die Vermutung liegt nahe, dass diese Übersterblichkeit auf das
Coronavirus zurückzuführen ist.
Auch
für Deutschland deutet sich laut vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte
Daten an, dass mehr Menschen als eigentlich zu erwarten wären sterben -ab Ende
März liegen die täglichen Sterbefälle über dem Durchschnitt der Jahre
2016 bis 2019.
Auf Monatssicht liegen die
Zahlen indes mit
250.335
Todesfällen (Ø 2016-2019 =262.320)
noch im Normalbereich. Unabhängig davon, ob sich die Anzeichen für eine
Übersterblichkeit verdichten Ferner sind diese Daten aber vorläufig
und daher mit einer gewissen Vorsicht zu genießen."[/i] Quelle: Statista
Habe ich da etwas nicht verstanden?
Auf Monatssicht haben wir 2020
gegenüber (Ø 2016-2019 =262.320)
eine Untersterblichkeit von 12.000!!
Man pickt sich heraus, wie man es braucht Keine Rede
davon, das die Übersterblichkeit Ende
Februar im Ø 2016-2019
wesentlich höher war, als während der ganzen Coronakrise bisher.
Überwiegend haben wir laut der abgebildeten Statistik 2020 eine
Unterstreblichkeit !
Wahrscheinlich liegt die Erhöhung der
Sterberate ab Ende März daran, weil Patienten nicht zum Arzt gingen und
Operationen verschoben wurden.
Siehe auch 2.Teil Grafiktrickserei:
Link:
Übersterblichkeit
droht!
Diese Informationen sind
meine persönliche Meinung und Ergebnis meiner persönlichen
Recherchen.
Sie unterstreichen mein Recht auf freie Meinungsäußerung und und Pressefreiheit
C19 UND Influenza sind
Erkrankungen, vor denen man sich und die Mitmenschen schützen sollte.Gerade
Risikogruppen benötigen einen besonderen Schutz. Halten sie sich diesbezüglich an die behördlichen Vorgaben.
Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit,
Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Rundfunk- und Filmfreiheit. Die
Meinungsäußerungsfreiheit gewährt jedem Menschen das Recht, seine Meinung in
Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die
Informationsfreiheit sichert mit der ungehinderten Unterrichtung aus allgemein
zugänglichen Quellen (v. a. den Massenmedien) eine wesentliche Voraussetzung
der Meinungsbildung. Durch das Zensurverbot in Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG erfahren
alle diese Freiheiten zusätzlichen Schutz.