❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️
Annette
Hettler, [25.03.21 13:07]
[Forwarded
from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)]
❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️
Gute
Nachrichten für maskenbefreite Arbeitnehmer !
Das
Arbeitsgericht Hamburg verurteilt einen Arbeitgeber zur Lohnzahlung an seinen
Arbeitnehmer, welcher auf Grund einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen
Maskenbefreiung ohne Vergütung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung
freigestellt wurde.
Ein
Bankangestellter erhielt vom Arbeitsgericht den Lohn für insgesamt 5 Monate
zugesprochen.
Dazu die
Anmerkungen des sehr geschätzten Kollegen Elmar Becker, der das Verfahren geführt
hat:
„Arbeitgeber
stellen Arbeitnehmer, die eine Maskenbefreiung durch Attest nachgewiesen haben,
immer häufiger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ohne Vergütung frei.
Eine
solche Freistellung nimmt dem Arbeitnehmer nicht nur die Existenzgrundlage für
die laufenden monatlichen Verbindlichkeiten, sondern münden in einem weiteren
Fiasko. Denn nach einem Monat ohne Vergütung geht der
Krankenversicherungsschutz verloren. Dieses Szenario macht Arbeitnehmer
erpressbar - und das wird weidlich
ausgenutzt.
Derartige
Fälle sind mitnichten die Ausnahme, sondern die Regel geworden und immer wieder
trifft es gezielt kritische Personen. Und nach dem Urteil des Arbeitsgerichts
Siegburg, das der Stadt Lindlar Recht gegeben hat, war das der Renner bei
Arbeitgebern.
Diesem
Gebaren hat das ArbG Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und dem
Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber ohne Vergütung über fünf Monate
freigestellt wurde, einen Anspruch auf die volle rückständigen Vergütung für fünf
Monate bejaht.
Besonders
pikant: Mehrfach wurde der Mandant von seinem Arbeitgeber im Prozess als Betrüger
und Coronaleugner bezeichnet und der Szene der Querdenker zugeordnet. Das
nutzte dem Arbeitgeber aber nichts.
Es wird
daher erwogen, eine Verleumdungsklage gegen den Arbeitgeber zu erheben , da die
Vorwürfe unhaltbar sind.
Ebenfalls
pikant: Das Attest wurde von einem bestens bekannten Arzt ausgestellt, was
vermeintliches Wasser auf die Mühlen des Arbeitgebers darstellte - dieser ist
aber letztlich in seinen eigenen Wassern ertrunken.“
Danke
lieber Herr Kollege Becker 🙏🏻🙏🏻🙏🏻
Das Urteil
wird nachgereicht
https://t.me/RASattelmaier
Euer ERFRIBENDER