Donnerstag, 25. März 2021

❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️

 ❗️Neues aus dem Gerichtssaal ❗️


Annette Hettler, [25.03.21 13:07]

[Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Dirk Sattelmaier)]

Neues aus dem Gerichtssaal ❗

 

Gute Nachrichten für maskenbefreite Arbeitnehmer !

 

Das Arbeitsgericht Hamburg verurteilt einen Arbeitgeber zur Lohnzahlung an seinen Arbeitnehmer, welcher auf Grund einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Maskenbefreiung ohne Vergütung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wurde.

 

Ein Bankangestellter erhielt vom Arbeitsgericht den Lohn für insgesamt 5 Monate zugesprochen.

 

Dazu die Anmerkungen des sehr geschätzten Kollegen Elmar Becker, der das Verfahren geführt hat:

 

Arbeitgeber stellen Arbeitnehmer, die eine Maskenbefreiung durch Attest nachgewiesen haben, immer häufiger von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ohne Vergütung frei.

 

Eine solche Freistellung nimmt dem Arbeitnehmer nicht nur die Existenzgrundlage für die laufenden monatlichen Verbindlichkeiten, sondern münden in einem weiteren Fiasko. Denn nach einem Monat ohne Vergütung geht der Krankenversicherungsschutz verloren. Dieses Szenario macht Arbeitnehmer erpressbar  - und das wird weidlich ausgenutzt.

 

Derartige Fälle sind mitnichten die Ausnahme, sondern die Regel geworden und immer wieder trifft es gezielt kritische Personen. Und nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg, das der Stadt Lindlar Recht gegeben hat, war das der Renner bei Arbeitgebern.

 

Diesem Gebaren hat das ArbG Hamburg nun einen Riegel vorgeschoben und dem Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber ohne Vergütung über fünf Monate freigestellt wurde, einen Anspruch auf die volle rückständigen Vergütung für fünf Monate bejaht.

 

Besonders pikant: Mehrfach wurde der Mandant von seinem Arbeitgeber im Prozess als Betrüger und Coronaleugner bezeichnet und der Szene der Querdenker zugeordnet. Das nutzte dem Arbeitgeber aber nichts.

 

Es wird daher erwogen, eine Verleumdungsklage gegen den Arbeitgeber zu erheben , da die Vorwürfe unhaltbar sind.

 

Ebenfalls pikant: Das Attest wurde von einem bestens bekannten Arzt ausgestellt, was vermeintliches Wasser auf die Mühlen des Arbeitgebers darstellte - dieser ist aber letztlich in seinen eigenen Wassern ertrunken.“

 

Danke lieber Herr Kollege Becker 🙏🏻🙏🏻🙏🏻

 

Das Urteil wird nachgereicht

 

https://t.me/RASattelmaier 

                                        Euer ERFRIBENDER

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