Mittwoch, 21. April 2021

Das GRÜNE Reich.....

 Das GRÜNE Reich.....





Euer ERFRIBENDER



Bürger sollen Auto nur noch 12mal jährlich privat nutzen dürfen⚠️

 Bürger sollen ihr Auto 

nur noch 12mal jährlich 

privat nutzen dürfen⚠️



Bürger sollen Auto nur noch 12mal jährlich privat nutzen dürfen⚠

 

Nur nochmal als Info, weil ja aktuell vieles auf eine grüne Kanzlerschaft hindeutet. In Berlin gibt es schon einen Vorstoß grüner Extremisten, die den Bürgern vorschreiben wollen, wie oft sie ihr Auto privat nutzen dürfen. Der Berliner Kurier schrieb dazu:

Eine Berliner Bürgerinitiative will den Autoverkehr innerhalb des S-Bahn-Ringes weitgehend verbieten und hat dazu am Donnerstag einen Gesetzentwurf vorgelegt. Bürger sollen demnach nur „bis zu zwölfmal im Jahr“ ein Kraftfahrzeug privat nutzen dürfen - und zwar zum Transport schwerer oder sperriger Güter oder für Urlaubsfahrten. Nach zehn Jahren soll sich die Zahl der gestatteten Fahrten auf sechs halbieren.“

 

Wer bei der nächsten Wahl sein Kreuz bei den Grünen macht, der kann schon mal seinen Autoschlüssel mit in die Urne werfen.

 

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Euer ERFRIBENDER



DAS rechtfertigt den internationalen Militäreingriff!

 DAS rechtfertigt den internationalen Militäreingriff!

Co.Yo. Silver, [21.04.21 16:24]

[Forwarded from Andreas K.]

wenn die heute das Gesetz beschliessen - was sie tun werden - dann haben sie gegen den Nuernberg Codex verstossen. Das gleiche mit jedem anderen "Gesetz", zB dem neuen Schulgesetz ab August.

 

Das rechtfertigt den internationalen Militäreingriff, weil damit quasi ALLES Völkerrecht berührt ist.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex

 

 

ERSTER SATZ GLEICH:

 

"Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

 

Der Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig sein.

 

Der Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.

 

Der Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische Leiden und Schädigungen vermieden werden.

 

Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als Versuchsperson dient.

 

Die Gefährdung darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben sind.

 

Es ist für ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem Schaden oder Tod zu schützen.

 

Der Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.

 

Während des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.

 

Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte."

 

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Läuft nach Q-Plan

 Läuft nach Q-Plan



Alles gelb💛💪😉

 

Gelb ist ❓

 

Läuft nach Q-Plan

 

Aufweckprogramm 🕺🏽💃🕺🏽💃🕺🏽💃

 

Hier ist der Einstieg in die Anon Welt für unsere neuen Besucher

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https://t.me/Q74You/4141

 

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Mein Ziel: Dich aus der Angst zu holen und die Wahrheit zu verbreiten 💛

 

                Der Q-Plan

      Das große Erwachen ‼

    Und entfernen der Kabale💪

                          ⬇

                @naechster

 

Corona ist ein Intelligenz Test

Der Q-Plan next Level 😉

 

Danke Dein Q74You

 

Danke an alle, die mir über die Kanal Beschreibung einen Energieausgleich gesendet haben 💛

 

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Berge .....Die Legende von Babylon!

Nur zur Auflockerung...

                    

                               Euer ERFRIBENDER

So sieht es übrigens aus, wenn mündige Bürger ihre Grundrechte wahrnehmen😊

 So sieht es übrigens aus, 

wenn mündige Bürger ihre 

Grundrechte wahrnehmen😊


Bitte mehr davon, wir brauchen Zivilcourage und Mut, um den Herrschenden klar zu machen, dass wir nicht auf unsere Rechte verzichten werden💪🏻

 

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Euer ERFRIBENDER



Der Bundes-Lockdown kommt!

 Der Bundes-Lockdown kommt! 



21.04.2021 - 15:43 Uhr

 

Der Bundes-Lockdown kommt! Der Bundestag hat Merkels „Notbremse“ beschlossen.

 

342 Abgeordnete stimmten FÜR die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, 250 dagegen. 64 enthielten sich. Änderungsanträge von FPD und Linke, etwa zur Rücknahme der Ausgangssperre, wurden zuvor abgelehnt.

 

Am Donnerstag soll der Bundesrat sein grünes Licht dafür geben, wo die Länder mehrheitlich zustimmen werden. Dann tritt das Gesetz schnell in Kraft.

 

Was das bedeutet: Ausgangssperren, Schul-Schließungen und noch mehr Einschränkungen für Geschäfte! Sie treten dann bundesweit automatisch in Kraft, sobald in einer Stadt oder einem Landkreis die eine Corona-Zahl – der Inzidenzwert – die Marke von 100 bzw. 165 für die Schulen überschreitet.

Euer ERFRIBENDER