🔥 "LEX HÖCKE":
ENTZUG DES
PASSIVEN WAHLRECHTS
BEI VOLKSVERHETZUNG
📌
Die Bundesregierung arbeitet an einem Gesetz,
das es ermöglichen soll,
Personen nach einer Verurteilung
wegen Volksverhetzung (§130 StGB)
das passive
Wahlrecht zu entziehen –
also das Recht, selbst zu kandidieren.
✏️ Federführend ist Justizministerin
Stefanie Hubig (SPD).
Der Entwurf sieht vor,
dass Betroffene zwei bis fünf
Jahre lang
nicht mehr als Abgeordnete antreten dürfen.
⚠️ Es handelt sich hier ohne Zweifel um
ein politisches Instrument,
das vor allem gegen AfD-Mandatsträger gedacht ist.
🔴Die taz schreibt triumphierend:
Falls
Björn Höcke oder ein anderer AfD-Hetzer
wegen Volksverhetzung verurteilt würde,
dürfte er fünf Jahre lang
nicht mehr für einen Sitz
im Landtag oder Bundestag
kandidieren.
💥 Denn genau diese Partei steht im Fokus
der etablierten Politik,
die ihre Felle davonschwimmen sieht.
Die Maßnahme
wirkt wie ein Modell,
mit dem man ein AfD-Verbot scheibchenweise,
schrittweise
und ohne offizielles Verbotsverfahren vorantreibt –
juristisch nicht als
„Partei-Verbot“,
praktisch aber mit demselben Effekt:
Ausschluss aus dem
politischen Wettbewerb.
🚪 Besonders brisant:
Bereits ein
Anfangsverdacht wegen Volksverhetzung
führt inzwischen häufig zu
Hausdurchsuchungen,
die in vielen Fällen weniger der Beweissicherung dienen,
sondern wie eine „erzieherische Maßnahme“ wirken.
Wenn solche Verfahren
künftig
zu Wahlrechtsentzug führen können,
entsteht ein Druckmittel,
das demokratische
Konkurrenz faktisch ausschaltet,
bevor ein Gericht
überhaupt rechtskräftig
entschieden hat.
🧩 Zusammengenommen entsteht ein
politisches Bild,
das den Eindruck erweckt:
➡️Kein offizielles AfD-Verbot.
➡️Kein offenes Verbotsverfahren.
➡️Stattdessen Entwaffnung der Opposition
über Einzelmaßnahmen.
⛔️ Schritt für Schritt wird das politische
Feld bereinigt –
funktional einem Verbot gleichkommend.
🛑 Für viele Beobachter
entsteht hier der
Verdacht eines Systems:
Nicht
eine extremistische Gefahr soll verhindert werden –
sondern die politische
Konkurrenz.
Wenn Wahlen nur noch stattfinden,
nachdem man festgelegt hat,
wer
überhaupt antreten darf,
dann ist das nicht Schutz der Demokratie,
sondern ihre
Aushöhlung.
Quelle
(https://taz.de/Ahndung-bei-Volksverhetzung/!6141806/)-
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Euer ERFRIBENDER