Donnerstag, 12. Februar 2026

Migration und Abschiebepraxis

 Migration und Abschiebepraxis

Seit 2003 ausreisepflichtig: 

Bosnier mit Familie bekommt 7.000 Euro pro Monat

Ein seit über 20 Jahren 

ausreisepflichtiger bosnischer Staatsangehöriger 

lebt weiterhin in Köln – 

trotz abgelehntem Asylantrag und mehrfacher Gesetzeskonflikte. 

Der Fall zeigt exemplarisch die rechtlichen

 und praktischen Hürden 

einer Abschiebung in Deutschland.

Der Kölner Dom. 

Foto: Thomas Banneyer/dpa

Reinhard Werner

11. Februar 2026

Lesedauer: 5 Min.


In Kürze:

  • Seit 2003 ausreisepflichtiger Bosnier lebt weiterhin in Köln
  • Mehrere Konflikte mit dem Gesetz, neue Anklage angekündigt
  • Abschiebung scheitert bislang an fehlenden Dokumenten und Rechtslage
  • Familie erhält Analogleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

In Köln sorgt derzeit ein Fall für Aufsehen,

 der die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen 

einer Abschiebung verdeutlicht. 

In der Praxis kollidieren sie regelmäßig 

mit aus der Politik erhobenen Forderungen 

nach zügiger Abschiebung ausreisepflichtiger Personen. 

Lokale Medien und „BILD“ berichteten über den Fall von Huso B., 

einem bosnischen Staatsangehörigen, 

der seit 2003 ausreisepflichtig sei. 

Dennoch lebe er nach wie vor in der Domstadt.

Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Fall dadurch, 

dass B. in mehreren Fällen 

mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein soll. 

Zudem bezieht seine Familie monatliche Leistungen 

nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

Der Bosnier lebt in Deutschland 

mit seiner Frau und acht Kindern zusammen.

Asylanträge erfolglos – 

Duldung dennoch regelmäßig verlängert

Im Jahr 2003 hatten die zuständigen Behörden 

den Asylantrag von Huso B. abgelehnt. 

Die Kampfhandlungen des Balkankrieges 

sind in Bosnien und Herzegowina 

seit dem Abkommen von Dayton im November 1995 beendet. 

Seit 2014 gilt das Land offiziell als sicheres Herkunftsland

Eine Abschiebung B.s fand jedoch nicht statt. 

Laut „Bild“-Bericht war er bis 2007 untergetaucht

 und hat anschließend erneut – erfolglos – Asyl beantragt.

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Den Berichten zufolge ist Huso B. in Deutschland 

auch mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. 

Laut „Focus“ soll es sich dabei um

 Eigentums-, Betrugs- und Urkundendelikte gehandelt haben. 

In den meisten Fällen hätten die Gerichte Geldstrafen verhängt. 

Inwieweit diese vollstreckbar waren, ist unbekannt.

Gegen Huso B. wurde erneut Anklage erhoben. 

Nach Angaben der Kölner Staatsanwaltschaft 

wird ihm vorgeworfen, gemeinsam mit einer weiteren Person 

in drei Fällen versucht zu haben, 

Drogeriemärkte mittels Gutscheinkarten zu schädigen. 

Ein Hauptverhandlungstermin ist für dieses Jahr vorgesehen. 

B. hatte zuvor gegenüber Medien erklärt, 

seit 2014 keine Straftat mehr begangen zu haben. 

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Leistungen zum Lebensunterhalt 

in Höhe von mehr als 7.000 Euro monatlich

Da sich Huso B. bereits 

seit mehr als 36 Monaten in Deutschland aufhält,

 gilt für ihn nicht mehr 

die Regelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

Stattdessen greift der Anspruch 

auf sogenannte Analogleistungen – 

in seinem Fall in erhöhtem Ausmaß 

aufgrund der Größe seiner Familie.

Laut einem „BILD“-Bericht 

beläuft sich die monatliche Hilfe zum Lebensunterhalt für B. 

und seine Ehefrau jeweils auf 835,24 Euro. 

Grundlage ist ein von der Zeitung dokumentierter Bescheid 

vom Oktober 2023. Für die Kinder werden – 

abhängig vom jeweiligen Alter – 

Beträge zwischen 630,81 und 817,71 Euro ausgewiesen. 

Die Familie lebt den Angaben zufolge

 weiterhin in einer Gemeinschaftsunterkunft.

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Kölns Oberbürgermeister Torsten Burmester 

kündigte eine interne Prüfung des Vorgangs an. 

Ob sich daraus

 aufenthaltsrechtliche Konsequenzen für Huso B. ergeben, 

ist derzeit offen. 

Auch im Falle einer erneuten strafrechtlichen Verurteilung 

hängt eine mögliche Änderung seines Status 

von den gesetzlichen Voraussetzungen 

und der tatsächlichen Durchführbarkeit 

aufenthaltsbeendender Maßnahmen ab.

Duldung aufgrund mehrerer Faktoren verlängert

B. verfügt über eine Duldung nach Paragraf 60a Aufenthaltsgesetz. 

Dabei handelt es sich nicht um einen Aufenthaltstitel, 

sondern um die vorübergehende Aussetzung 

der grundsätzlich bestehenden Abschiebungspflicht. 

Voraussetzung für eine Abschiebung 

wäre die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 58 AufenthG).

Den Medienberichten zufolge scheitert eine Rückführung 

bislang an tatsächlichen Hindernissen. 

Als wesentliches Problem gilt das Fehlen 

gültiger Reisedokumente. 

Demnach verfügt B. über keine gültigen bosnischen Papiere. 

Für eine Abschiebung 

wären regelmäßig Passersatzdokumente erforderlich, 

deren Ausstellung die Mitwirkung des Herkunftsstaats voraussetzt. 

Laut „Focus“ wurden entsprechende Verfahren 

im konkreten Fall nicht weiterverfolgt, 

da eine Rückführung 

als nicht durchführbar eingeschätzt wurde.

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Darüber hinaus sind bei langjährigem Aufenthalt 

und familiären Bindungen die Schutzwirkungen 

von Art. 8 EMRK 

(Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) 

zu berücksichtigen. 

Solche Umstände können 

aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entgegenstehen

 oder im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung 

zu einer Fortdauer der Duldung führen.

Vollziehbar ausreisepflichtige Personen erhalten kein Bürgergeld, 

sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

In Städten wie Köln 

gibt es zudem 

Ausnahmen bei langjährigem Aufenthalt und Kindern,

 sodass manche weiterhin 

umfassende Sozialleistungen bewilligt bekommen. 

Auch Straffälligkeit führt nicht automatisch 

zum Ausschluss von Leistungen, 

kann aber zum Ende der Duldung führen. 

Fehlen Reisedokumente, 

bleibt eine Abschiebung dennoch oft unmöglich, 

wie im gegenständlichen Fall des Bosniers. 

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/seit-2003-ausreisepflichtig-bosnier-mit-familie-bekommt-7-000-euro-pro-monat-a5395071.html

Anmerkung...

Als bedürftiger deutscher Staatsbürger

 bleibt nur der Platz unter der Brücke 

und die Sammlung von Plastikflaschen! 

Wobei die Sammlung auch strafrechtlich verfolgt wird 

wenn der "Sack" zu sehr gefüllt ist! 

Denn dann werden "Steuern fällig!!!

Euer ERFRIBENDER

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