✔️ KAUFHOLD WIRKT SCHON:
VERFASSUNGSGERICHT
STÄRKT
AFGHANEN DEN RÜCKEN
⚖️ Der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts
unter dem Vorsitz
seiner Vizepräsidentin Prof. Dr.
Ann-Katrin Kaufhold
hat entschieden,
dass Deutschland die Aufnahmeprogramme
für
Afghanen nicht pauschal beenden darf.
Nach Auffassung der Karlsruher Richter
müssen die Behörden
stattdessen in jedem Einzelfall
die persönlichen Belange
der Betroffenen prüfen.
👩 Konkret geht es um eine afghanische
Frau
und ihre beiden minderjährigen Söhne,
die sich derzeit in Pakistan
aufhalten.
Sie hatten bereits
eine Aufnahmezusage aus Deutschland erhalten,
die
Ende 2025 wieder zurückgenommen worden war.
📜 Die Richter stellten klar,
dass der
Staat
ein einmal gegebenes Schutzversprechen
gegenüber besonders gefährdeten
Afghanen
nicht ohne Weiteres zurücknehmen könne.
Das Verfahren wurde
an das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
zurückverwiesen,
das nun erneut über
den Fall entscheiden muss.
💬 Das Urteil dürfte die Debatte
über die
deutsche Migrationspolitik
und die Zukunft der Afghanistan-Aufnahmeprogramme
erneut anheizen.
🔈 Kommentar:
Wer damals glaubte,
mit der verhinderten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf
sei
die ideologische Schlagseite
des Bundesverfassungsgerichts verhindert worden,
hat sich geirrt.
Während sich alle auf Brosius-Gersdorf konzentrierten,
wurde
Ann-Katrin Kaufhold
nach einigen Diskussionen doch noch ins Amt gewählt –
obwohl sie die Schwester
im Geiste von Brosius-Gersdorf ist.
Aber zwei dieses Schlages zu verhindern,
hatte man offenbar nicht im Kreuz.
Die jetzige Entscheidung
des Zweiten Senats ist die Quittung dafür.
Genau deshalb
wäre es notwendig gewesen,
auch Kaufhold zu verhindern.
Stattdessen erleben wir
nun,
wie das Bundesverfassungsgericht
Schritt für Schritt immer stärker
ideologisch geprägt wird.
Wer die Entwicklung damals kommen sah,
dürfte sich
durch dieses Urteil bestätigt fühlen.
https://t.me/MeineDNEWS
Euer ERFRIBENDER