Samstag, 10. April 2021

Hier die wichtigsten Punkte des neuen Ermächtungsgesetzes und des neuen § 28b-E.

 Hier die wichtigsten Punkte 

des neuen Ermächtungsgesetzes 

und des neuen § 28b-E. 

In jeder DIKTATUR 

gibt es mehr RECHTE! 

Wann ist Walpurgisnacht es wird Zeit!



Klardenker Kanal, [10.04.21 12:19]

Teil 1:

 

Hier die wichtigsten Punkte des neuen Ermächtungsgesetzes und des neuen § 28b-E.

 

Bundesweit verbindliche Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100.

 

Sofern Maßnahmen eines Landes strenger sein sollten als der Katalog des § 28b-E, so gelten diese fort.

 

Bundesregierung wird ermächtigt, zur einheitlichen Festsetzung von Corona Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen.

 

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts zuzüglich einer weiteren Person je Tag und Haushalt teilnehmen.

 

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt.

 

Der Betrieb von Freizeiteinrichtungen wie insbesondere Freizeitparks, Indoorspielplätzen, gewerbliche Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, von touristischen Bahn- und Busverkehren und Flusskreuzfahrten, von Einrichtungen wie Badeanstalten, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Thermen und Wellnesszentren sowie Saunen, von Einrichtungen wie insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken, Prostitutionsstätten, Bordellbetriebe sind untersagt.

 

Für Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnliche Einrichtungen ist Präsenzunterricht untersagt. Abweichend hiervon ist Präsenzunterricht zulässig bei Personen, die einen nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Test vorweisen können.

 

Klardenker Kanal, [10.04.21 12:19]

Teil 2:

 

Homeworking Pflicht.

 

Die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote ist untersagt.

 

Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen; entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.

 

Die Ausübung von Sport ist untersagt; davon ausgenommen ist die Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.

 

Die Anwesenheit von Zuschauern ist ausgeschlossen.

 

Die Ausübung von Gastronomie jeder Art einschließlich Betriebskantinen sind untersagt.

 

FFP2- Maskenpflicht an unzähligen Orten.

 

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt, bei Evidenz über 100.

 

Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grund-

gesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Frei-

zügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung

(Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch

Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden.

 

Demonstrationen sind weiterhin erlaubt !!! 

                                       Euer ERFRIBENDER

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