IHR solltet wissen,
was EUCH erwartet!
IHR werdet nicht nur ausgenommen,
NEIN, IHR werdet enteignet!
Traugott
Ickeroth - Der Sturm ist da!
Ein Bußgeld
von 5000 Euro wird für jene fällig, die ...
▪️die
ihre Heizungsanlage entweder nicht richtig einbauen lassen, nicht richtig
aufstellen oder nicht richtig betreiben lassen
▪️nach
2030 statt Biogas Erdgas nutzen (bzw. statt Wasserstoff nach 2035)
▪️eine Heizungsanlage nicht mit einer Wärmepumpe ausrüsten
▪️ihre Abrechnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre
aufbewahren
▪️nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der Energie
erneuerbar ist
▪️ihr Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung
unterziehen
▪️ihre Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterziehen
Habecks Heizpläne: Bußgeld bis zu 10.000 Euro
Ein Bußgeld von 10.000 Euro wird dann fällig, wenn
▪️unberechtigt ein Energieausweis ausgestellt wird
nicht
sichergestellt wird, dass neuen Eigentümern ein Energieausweis übergeben wird
▪️eine Inspektion der Heizung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde
▪️nicht dafür Sorge getragen wird, dass genannte Daten auf dem
Energieausweis richtig sind
nicht sicherstellt wird, dass die Immobilienanzeige die dort genannten Pflichtangaben abdeckt
Habecks
Heizgesetz: Bußgeld von 50.000 Euro
Ein Bußgeld von 50.000 Euro wird dann fällig, wenn
▪️mit Blick auf den Energiebedarf und den Wärmeverlust ein Wohngebäude nicht den Vorgaben entsprechend errichtet wird nicht dafür sorgt wird, dass eine Geschossdecke gedämmt ist ▪️ein alter klimaschädlicher Heizkessel in Betrieb ist ▪️wenn die Begrenzung der Wärmeabgabe und Wärmeaufnahme von Leitungen und Armaturen nicht reguliert wird
Euer ERFRIBENDER
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