JAPAN
ALS
VORBILD
BEI
SOZIALLEISTUNGEN
⚖️ Japans Oberster Gerichtshof hat
bestätigt: Ausländer haben grundsätzlich keinen eigenen gesetzlichen Anspruch
auf Sozialhilfe. Das japanische Sozialhilfegesetz nennt ausdrücklich japanische
Staatsbürger als Anspruchsberechtigte.
🏥 Anlass war die Klage eines 36-jährigen
Ghanaers, der an schwerem chronischem Nierenversagen erkrankt war. Sein
Aufenthaltsstatus erlaubte ihm die medizinische Behandlung in Japan, aber keine
Erwerbstätigkeit. Die Stadt Chiba lehnte seinen Antrag auf Sozialhilfe dennoch
ab. Seine Klage blieb durch die Instanzen erfolglos.
👉 Allerdings bedeutet das nicht, dass in
Japan überhaupt keine Ausländer Sozialleistungen erhalten. Seit 1954 existiert
eine Verwaltungspraxis, nach der bestimmte Gruppen – etwa Menschen mit
dauerhaftem Aufenthaltsstatus und anerkannte Flüchtlinge – unter bestimmten
Voraussetzungen unterstützt werden können. Daraus entsteht jedoch grundsätzlich
kein eigener gesetzlicher Anspruch nach dem Sozialhilfegesetz.
🇩🇪 Vielleicht sollte man sich in
Deutschland einmal ansehen, wie andere Staaten zwischen dem Sozialstaat für die
eigene Bevölkerung und begrenzten Leistungen für Ausländer unterscheiden. Ein
Sozialstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn klar geregelt ist, wer
Anspruch auf seine Leistungen hat.
📊 Interessant auch die Größenordnung:
2024 waren in Japan durchschnittlich 47.332 Sozialhilfe-Haushalte registriert,
deren Haushaltsvorstand Ausländer war. Das entsprach rund 2,9 Prozent aller
Sozialhilfe-Haushalte.
📈🇩🇪 In Deutschland sind es 34,7 Prozent.
Quelle
-
Folgen:
HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS
HTTPS://T.ME/NACHHALLVONHELGOLAND
Euer ERFRIBENDER