Der Irrsinn Familiennachzug:
So funktioniert das System
Bleib
Stark 🤜🤛
1. Wer
kann Angehörige nach Deutschland nachholen?
Die
Person, zu denen der jeweilige Angehörige ziehen will, braucht eine
Aufenthaltserlaubnis. Wenn das Asylverfahren der in Deutschland lebenden Person
noch läuft oder sie eine Duldung hat, ist ein Familiennachzug in der Regel
nicht möglich. Wer jedoch anerkannter Asylbewerber, „Resettlement-Flüchtling“
oder „Flüchtling“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, darf grundsätzlich
seine Familie nach Deutschland holen.
2. Wo
wird ein Visum beantragt?
Für den
Familiennachzug muss der aus dem Ausland zuziehende Angehörige ein Visum bei
einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, also einer Botschaft oder einem
Konsulat. Dieser Antrag wird von der Auslandsvertretung und der
Ausländerbehörde am Wohnort des bereits in Deutschland lebenden Partners oder
Elternteils geprüft.
3. Welche
Personen können nachgeholt werden?
Laut
Gesetz dürfen nur enge Familienmitglieder nach Deutschland geholt werden. Das
sind: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die zum Zeitpunkt der Heirat
mindestens 18 Jahre alt sein müssen, minderjährige Kinder sowie Eltern. Bei
wenigen „Härtefällen“ können auch minderjährige Geschwister oder nahe Verwandte
nachgeholt werden.
4. Wer
kam im vergangenen Jahr nach Deutschland?
2022
kamen durch den Familiennachzug 117.000 Migranten nach Deutschland. Die
Staatsangehörigkeit der Referenzperson wird in der Statistik des Auswärtigen
Amtes nicht erfasst, es erfolgt lediglich eine Unterscheidung beim
Ehegattennachzug zwischen Deutschen und Ausländern.
In 54.601
Fällen handelte es sich um einen Ehegattennachzug zu einem ausländischen
Staatsbürger. 16.526 Personen zogen zu einem deutschen Staatsbürger. Bei 40.422
Fällen handelte sich um einen Nachzug von Kindern. 4980 Mal genehmigten die
deutschen Behörden die Einreise von Eltern einer in Deutschland lebenden
Person. In 503 Sonderfällen ging es um den Nachzug eines sonstigen
Familienangehörigen.
👉Quelle
Euer ERFRIBENDER
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