Donnerstag, 16. November 2023

Der Irrsinn Familiennachzug: So funktioniert das System

 Der Irrsinn Familiennachzug: 

So funktioniert das System


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1. Wer kann Angehörige nach Deutschland nachholen? 

Die Person, zu denen der jeweilige Angehörige ziehen will, braucht eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn das Asylverfahren der in Deutschland lebenden Person noch läuft oder sie eine Duldung hat, ist ein Familiennachzug in der Regel nicht möglich. Wer jedoch anerkannter Asylbewerber, „Resettlement-Flüchtling“ oder „Flüchtling“ nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist, darf grundsätzlich seine Familie nach Deutschland holen.  

2. Wo wird ein Visum beantragt?

Für den Familiennachzug muss der aus dem Ausland zuziehende Angehörige ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen, also einer Botschaft oder einem Konsulat. Dieser Antrag wird von der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde am Wohnort des bereits in Deutschland lebenden Partners oder Elternteils geprüft. 

3. Welche Personen können nachgeholt werden?

Laut Gesetz dürfen nur enge Familienmitglieder nach Deutschland geholt werden. Das sind: Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die zum Zeitpunkt der Heirat mindestens 18 Jahre alt sein müssen, minderjährige Kinder sowie Eltern. Bei wenigen „Härtefällen“ können auch minderjährige Geschwister oder nahe Verwandte nachgeholt werden. 

4. Wer kam im vergangenen Jahr nach Deutschland?

2022 kamen durch den Familiennachzug 117.000 Migranten nach Deutschland. Die Staatsangehörigkeit der Referenzperson wird in der Statistik des Auswärtigen Amtes nicht erfasst, es erfolgt lediglich eine Unterscheidung beim Ehegattennachzug zwischen Deutschen und Ausländern. 

In 54.601 Fällen handelte es sich um einen Ehegattennachzug zu einem ausländischen Staatsbürger. 16.526 Personen zogen zu einem deutschen Staatsbürger. Bei 40.422 Fällen handelte sich um einen Nachzug von Kindern. 4980 Mal genehmigten die deutschen Behörden die Einreise von Eltern einer in Deutschland lebenden Person. In 503 Sonderfällen ging es um den Nachzug eines sonstigen Familienangehörigen. 

👉Quelle

 (https://www.nius.de/Analyse/der-irrsinn-familiennachzug-so-funktioniert-das-system/2e086ba5-e500-46f2-9efd-be4f1f35af0d) 

Euer ERFRIBENDER

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