🔴 Freibrief für Einwanderer?
@TECHNIKUS🇦🇹NEWS🇩🇪
VfGH-Urteil
öffnet Asyl-NGOs Tür für Geschäftsmodell
Der
öterr. Verfassungs-gerichtshof (VfGH) hat Bestimmungen der
Bundesbetreuungsagentur (BBU) als verfassungswidrig aufgehoben und so den Weg
für Asyl-NGOs wieder freigemacht, Einwanderern „unabhängige“ Rechtsbeihilfe zu
leisten.
Zwielichtige
Praktiken der Asylberater
Damit
haben die Höchstrichter quasi wieder jenen Zustand herbeigeführt, den der
damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) 2019 beendete, weil er infrage
stellte, dass Asyl-NGOs wie die Diakonie illegalen Einwanderern tatsächlich
neutrale Rechtsberatung anbieten würden. Es bestand der Verdacht, dass
Asylwerber, die sich vor der Einreise nach Österreich möglicherweise ihres
Passes entledigt und kaum Chancen auf Anerkennung des Asylstatus hatten, eher
dahingehend beraten wurden, wie sie trotzdem zu einem Bleiberecht in Österreich
kommen könnten.
Rechtsberatung
sollte wahre Chance auf Asyl ausloten
Unter
Innenminister Kickl wurde in der Zeit der schwarz-blauen Regierung daher die
BBU gegründet, um diesen möglichen Missstand zu beheben und Asylwerbern
Rechtsberatung anzubieten, die unabhängig von Asyl-NGOs erfolgte und illegalen
Einwanderern keine Anleitung dafür liefert, wie sie zu einer „Eintrittskarte“
nach Österreich kommen, sondern ganz nüchtern die Chancen von Schutz auf Zeit
auslotet.
In der BBU ist die Unabhängigkeit zwar gesetzlich festgeschrieben, doch dass die Geschäftsführung der Agentur in gesellschaftlicher Hinsicht an Weisungen des Innenministers sowie der Justizministerin gebunden ist, sei nicht verfassungskonform, hieß es in einer Presseaussendung des VfGH am Freitag.
NGOs
Profiteure des VfGH-Urteils
Während
die grüne Justizministerin Alma Zadic die Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes begrüßte („es braucht eine gesetzliche Lösung für die
Unabhängigkeit“), sah FPÖ-Chef Herbert Kickl „negative Folgen für unsere
Heimat“. In einer Aussendung sagte er:
Denn die einzigen Profiteure dieser
Entscheidung sind die „verfahrensverschleppenden“ NGOs, die private
Geschäftsinteressen verfolgen und so als verlängerter Arm der „neuen
Völkerwanderung“ agieren, während die österreichischen Steuerzahler, die
ohnehin schon mit ihrer Sicherheit und dem Verlust ihres Rechts auf Heimat den
Preis für die illegale Masseneinwanderung zahlen müssen, wieder einmal zu
Verlierern gemacht werden.
Missbrauch
des Asylrechts
Für eine
tatsächlich konsequente und restriktive Asylpolitik sei es unerlässlich, dass
geschäftliche Interessen privater Organisationen keine Rolle in diesem Bereich
spielen dürften, so Kickl weiter. Genau das sei auch das Ziel, das mit der
Schaffung der BBU zur Rechts- und Rückkehr-Beratung verfolgt wurde, um eine
klare Trennung zwischen dem wichtigen Recht auf Asyl, das Schutz vor Verfolgung
auf Zeit bedeutet, und illegaler Einwanderung aus aller Herren Länder unter dem
Deckmantel des Asylrechts herzustellen.
Institutionen des Rechtsstaats untergraben
Die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes sei daher auch ein weiteres Beispiel
dafür, wie Institutionen unseres Rechtsstaats zugunsten der Falschen urteilen,
die illegale Masseneinwanderung unter dem Missbrauch des Asylrechts
prolongieren und als Geschäftsmodell für alle möglichen NGOs offenhalten
würden, so Kickl, für den sich diese VfGH-Entscheidung in eine „mittlerweile
unheilvolle und von den Bürgern unverständliche Urteilstradition“ einreihe.
👉 Quelle 23.12.2023
@technicus_news
Euer ERFRIBENDER
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen