💸🏠
ERST
ZUR
SOLARANLAGE GEDRÄNGT –
DANN ABGEZOCKT
👉 Jahrelang wurden Hausbesitzer von
Politik, Medien und Energiewende-Lobby regelrecht bearbeitet: Wer etwas für das
Klima tun wolle, müsse sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach setzen.
Förderprogramme wurden aufgelegt, Steuervergünstigungen beschlossen und
vielerorts sogar Solarpflichten eingeführt oder diskutiert.
👉 Millionen Bürger griffen daraufhin tief
in die Tasche. Oft wurden zehntausende Euro investiert – nicht selten
finanziert über Kredite. Die Botschaft war klar: Investiert in Solarstrom,
entlastet das Netz, macht euch unabhängiger und helft dabei, die Energiewende
zum Erfolg zu führen.
😡 Nun kommt der "Dank": Die
Bundesnetzagentur plant, Besitzer von Photovoltaikanlagen ab 2029 über höhere
Grundpreise stärker an den Netzkosten zu beteiligen.
👀 Besonders empörend ist dabei das
Muster, das sich immer wieder wiederholt: Zuerst werden die Bürger mit
Versprechen, Förderungen und politischem Druck zu Investitionen bewegt. Sobald
genügend Menschen mitgemacht haben und die Investitionen getätigt sind,
schnappt die Falle zu und es folgen Gebühren, Auflagen und zusätzliche
Belastungen.
📈 Die geplante Mehrbelastung mag laut
Bundesnetzagentur oft unter 100 Euro pro Jahr liegen. Doch das ist nur der
Einstieg, wie einschlägige Erfahrungen zeigen.
✔️ Die Lehre daraus: Wer den
Versprechungen der Energiewende vertraut und investiert hat, wird nun
abgezockt.
Quelle
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Wenn IHR glaubt,
das wäre das Ende der ABZOCKE,
dann träumt weiter!!!
Abgeordnetenentschädigung steigt um 4,2 Prozent
Berlin: (hib/VOM)
Die
Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2026
von bisher 11.833,47 Euro um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro.
Wie aus
einer Unterrichtung (21/5200(Dokument,
öffnet ein neues Fenster)) durch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner
hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des
Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des
Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten
Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
In dem Schreiben der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom 6. März 2026 wird die Erhöhung des Nominallohnindex mit 4,2 Prozent beziffert.
Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes.
Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 10.117,47 Euro um 4,2 Prozent auf 10.542,40 Euro.
Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 11.321,39 Euro um 4,2 Prozent auf 11.796,89 Euro.
Euer ERFRIBENDER

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