DAS rechtfertigt den internationalen Militäreingriff!
Co.Yo. Silver, [21.04.21
[Forwarded from Andreas K.]
wenn die
heute das Gesetz beschliessen - was sie tun werden - dann haben sie gegen den
Nuernberg Codex verstossen. Das gleiche mit jedem anderen "Gesetz",
zB dem neuen Schulgesetz ab August.
Das
rechtfertigt den internationalen Militäreingriff, weil damit quasi ALLES Völkerrecht
berührt ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Kodex
ERSTER
SATZ GLEICH:
"Die
freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt,
dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre
Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch
Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung
oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das
betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen
muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese
letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung
ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht
werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle
Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die
Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme
ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung
festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt.
Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos
an andere weitergegeben werden kann.
Der
Versuch muss so gestaltet sein, dass fruchtbare Ergebnisse für das Wohl der
Gesellschaft zu erwarten sind, welche nicht durch andere Forschungsmittel oder
Methoden zu erlangen sind. Er darf seiner Natur nach nicht willkürlich oder überflüssig
sein.
Der
Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von Tierversuchen und
naturkundlichem Wissen über die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzubauen,
dass die zu erwartenden Ergebnisse die Durchführung des Versuchs rechtfertigen
werden.
Der
Versuch ist so auszuführen, dass alles unnötige körperliche und seelische
Leiden und Schädigungen vermieden werden.
Kein
Versuch darf durchgeführt werden, wenn von vornherein mit Fug angenommen werden
kann, dass es zum Tod oder einem dauernden Schaden führen wird, höchstens jene
Versuche ausgenommen, bei welchen der Versuchsleiter gleichzeitig als
Versuchsperson dient.
Die Gefährdung
darf niemals über jene Grenzen hinausgehen, die durch die humanitäre Bedeutung
des zu lösenden Problems vorgegeben sind.
Es ist für
ausreichende Vorbereitung und geeignete Vorrichtungen Sorge zu tragen, um die
Versuchsperson auch vor der geringsten Möglichkeit von Verletzung, bleibendem
Schaden oder Tod zu schützen.
Der
Versuch darf nur von wissenschaftlich qualifizierten Personen durchgeführt
werden. Größte Geschicklichkeit und Vorsicht sind auf allen Stufen des Versuchs
von denjenigen zu verlangen, die den Versuch leiten oder durchführen.
Während
des Versuches muss der Versuchsperson freigestellt bleiben, den Versuch zu
beenden, wenn sie körperlich oder psychisch einen Punkt erreicht hat, an dem
ihr seine Fortsetzung unmöglich erscheint.
Im
Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein,
den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten
Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten
muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung
oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte."
Euer ERFRIBENDER