Was gilt jetzt als Volksverhetzung,
Gunnar Schupelius – Mein Ärger
was darf man noch sagen?
Für diese
Gesetzesänderung stimmten SPD, Grüne, FDP und CDU, dagegen sprachen sich Linke
und AfD aus. Bisher war es nicht verboten, falsche Behauptungen über politische
oder historische Zusammenhänge zu verbreiten.
Die einzige Ausnahme bildete das Leugnen des Holocaust. Seit 1994 darf man nicht mehr straflos behaupten, es habe den Mord an den europäischen Juden durch die Nationalsozialisten nicht gegeben.
Der
Holocaust ist eine klar umrissene und bewiesene historische Tatsache. Die
Richter wissen also genau, was sie verurteilen müssen.
Anders verhält es sich mit der jetzigen Änderung des Strafgesetzbuches. In einem Krisengebiet oder einem Krieg ist es nicht immer eindeutig, um welche Art von Verbrechen es geht. Alle Seiten lügen, dass sich die Balken biegen, Desinformation gehört zum politischen Geschäft.
Im Krieg oder in Krisen müssen Journalisten und Wissenschaftler und alle anderen Beobachter ganz besonders kritisch nachfragen, sonst sitzen sie der offiziellen Propaganda auf. Künftig aber müssen sie fürchten, dass ihre Kritik strafbar ist.
Denn wer
jetzt etwa ein Kriegsverbrechen in Frage stellt, weil er meint, dass ihm die
Beweise fehlen, kann wegen Verharmlosung oder Leugnen verurteilt werden, auch
wenn noch gar nicht bewiesen ist, ob es sich wirklich um ein Kriegsverbrechen
handelt.
So schwammig ist der neue Paragraf ausgelegt. Dann muss der Amtsrichter entscheiden, was wahr ist und was nicht. Der aber ist dazu gar nicht in der Lage.
Abgesehen von dieser Unklarheit ist es fragwürdig, ob der Staat Leugnen und Verharmlosen überhaupt unter Strafe stellen darf. Das ist im Land der freien Meinungsäußerung, in dem wir leben, eigentlich unmöglich. Das ist genauso unmöglich, als wollte man das Lügen verbieten.
Wenn der Staat es dennoch tut, so glaubt er, im Besitz der Wahrheit zu sein. Ein Ministerium für Wahrheit aber gibt es nur in der Diktatur. George Orwell hat es in seiner düsteren Vision („1984“) beschrieben.
👉Quelle (http://opr.news/2cc6ee74221030de_de?link=1&client=newseu)
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