Was ist
eigentlich mit den Geldströmen
in die Ukraine
oder dem in Ungarn beschlagnahmten Vermögenstransport
(Gold, Bargeld) in die Ukraine?
Sind das nicht wichtigere Geldströme,
die kontrolliert werden müssen?
Ein zentrales, umfassendes „EU-Vermögensregister“,
in dem jeder Bürger seine gesamten privaten Ersparnisse
oder Besitztümer melden muss,
existiert aktuell nicht
und wurde in dieser Form auch nicht final beschlossen. [1, 2]
Es gibt jedoch konkrete gesetzliche Maßnahmen und Institutionen,
die im Rahmen der Geldwäschebekämpfung
(Anti-Money Laundering, AML)
die Transparenz über hohe
Vermögenswerte massiv erhöhen:
Aktueller Stand und Institutionen
AMLA (Anti-Money Laundering Authority):
Die neue EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt
hat 2024 ihre Arbeit aufgenommen.
Sie soll ab Juli 2025 personell aufgebaut werden
und ab 2027 voll funktionsfähig sein.
Vernetzung bestehender Register:
Statt einer völlig neuen Datenbank
setzt die EU primär auf die Verknüpfung nationaler Register
(wie Grundbücher, Handelsregister oder Transparenzregister
für Firmeneigentümer).
Machbarkeitsstudie:
Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie
untersuchte die technische Umsetzung eines zentralen Registers.
Die Ergebnisse (2024/2025 veröffentlicht) zeigen jedoch
hohe rechtliche und datenschutzrelevante Hürden
auf. [1, 3, 4, 5, 6, 7]
Was
erfasst werden soll (Schwerpunkte)
Die Transparenzregeln zielen vor allem
auf hochwertige Güter und hohe Beträge ab,
um Finanzkriminalität zu erschweren: [8]
Immobilien:
Erfassung über die nationalen Grundbücher.
Luxusgüter: Es gibt Bestrebungen, Vermögenswerte wie Yachten,
Privatjets, Kunstgegenstände oder Luxusautos
ab einem Wert von 200.000 Euro
systematisch zu erfassen.
Kryptowerte & Gold:
Auch diese sollen verstärkt
in die Überwachung einbezogen werden,
insbesondere wenn sie über Dienstleister verwaltet werden.
Schließfächer:
Der Zugang von Behörden zu Informationen
über Inhaber von Bankschließfächern
wurde bereits EU-weit vereinheitlicht. [1, 3, 9]
Wichtige Differenzierung
Keine allgemeine Vermögenssteuer:
Die Erfassung dient offiziell der Kriminalitätsbekämpfung
(Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Sanktionsdurchsetzung)
und ist keine direkte Vorbereitung
für eine EU-weite Vermögenssteuer.
Datenschutz: Kritiker und Experten wie HSP.law
(https://www.hsp.law/de/news/das-geplante-eu-vermoegensregister)
oder WirtschaftsWoche
weisen auf die Gefahr des „gläsernen Bürgers“
und erhebliche Bedenken
hinsichtlich der Privatsphäre hin. [2, 4, 10, 11, 12]
Möchten Sie wissen,
welche Meldepflichten konkret für Immobilienbesitzer
oder Kryptoinvestoren in Deutschland bereits gelten?
(https://www.youtube.com/watch?v=Ul05TOQ9BJ8&t=27)
(https://www.youtube.com/watch?v=7sw41uFgRs4&t=158)
(https://www.youtube.com/watch?v=xvYyISo3fbY)
(https://www.youtube.com/watch?v=2QZZbCIkIRM)
(https://www.youtube.com/shorts/vMS4lV8_ikI)
[11] https://www.nullsteuer.llc
[12] https://eur-lex.europa.eu
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Euer ERFRIBENDER

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