Entschuldigung
ich
wollte euch nicht
den
Abend verderben!!!
in
Deutschland...😵💫
Quelle
(" eigentlich ein Fall für Zwangseinweisung "
Gefährdung für sich und andere...)
Zitat:
Eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie
durch die Polizei ist nur bei einer akuten,
unmittelbaren Gefahr für die betroffene Person
selbst oder andere Personen zulässig.
Die Polizei handelt hierbei
meist im Wege der Gefahrenabwehr
oder Amtshilfe.
Gegenwärtigkeit der Gefahr:
Die Situation muss so dringend sein,
dass ein Abwarten
auf eine reguläre gerichtliche
oder behördliche Entscheidung
nicht
möglich ist.
Euer ERFRIBENDER
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Egal ob Positiv oder Negativ, ich werde
antworten!
Danke,
Ernst Bender
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