Sonntag, 20. November 2022

"SIE" sind für Euch da....JA, zum Ausplündern!

 "SIE" sind für Euch da....

JA, zum Ausplündern!

"So wird ein Haus künftig bewertet. 



Von 2023 an wird es drastisch teurer, eine Immobilie zu erben. Bei Betroffenen, Steuerberatern und Notaren herrscht gerade Torschlusspanik. Die Lebensleistung wird noch einmal besteuert vom gierigen Staat. Die Mittelschicht wird ruiniert. Freibeträge sind viel zu gering. Hauspreise sind gestiegen aber Freibeträge nicht. Der gierigste Staat der Welt präsentiert 🇩🇪📉 

Viele Länder auf der Welt auch in Europa haben keine Erbschaftsteuer für Ehepartner und Kinder.

Beispielrechnung: Freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2004, 220qm Grundfläche, 700qm Grundstücksfläche, Bodenrichtwert: 500€ / qm"

- techaktien

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(https://i0.wp.com/pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/04/grundbuch-staatenlos-enteignung-deutschland.jpg?resize=500%2C465)

   Deutschland: Stille Enteignung von Millionen Deutschen geplant 

Trotz  Inflation, Preisexplosionen und wirtschaftlicher Unsicherheit zögert die Bundesregierung nicht, ihren steuerlichen Würgegriff immer enger zu ziehen. Wie so oft geschieht dies im Gewand vermeintlicher “finanzieller Erleichterungen”.

Am Ende stehen Mehrbelastungen und sogar Enteignungen der Bürger – die sich bald schon in einer üppigen Erbschaftssteuer-Erhöhung niederschlägt.

Bei der Beratung über den Jahressteuergesetzentwurf vor einem Monat war noch „von wichtigen Entlastungsmaßnahmen“ für die Bürger die Rede, etwa für die Betreiber kleiner Solarstromanlagen auf Wohngebäuden. 

Bei der Anhörung von Experten im Finanzausschuss kam vergangene Woche jedoch heraus, dass eine 20-30-prozentige Erhöhung der Erbschaftssteuer auf Wohnhäuser und Eigentumswohnungen zu befürchten ist. 

Darauf wiesen Fachleute des Verbandes „Haus und Grund“ bereits letzten Monat hin: „Bei bestimmten, insbesondere (teil-)gewerblich genutzten Immobilien droht wegen der sich ändernden Wertermittlung sogar eine Verdoppelung“, hieß es weiter. 

Vor allem Ein- und Mehrfamilienhäuser betroffen 

Von den Neuregelungen zur steuerlichen Bewertung seien vor allem Immobilien betroffen, die im Ertrags- und Sachwertverfahren bewertet würden, also Einfamilien- und Mietwohnhäuser. 

👉 Technikus-Quelle   19.11.2022

     Euer ERFRIBENDER

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