Ganga, [16.11.2021
08:19]
[Weitergeleitet
aus Sinn3000 (Matthias Kreidl)]
• es gibt
im Strafrecht und in der Ordnungswidrigkeit den Grundsatz, dass ich nichts tun
muss, was zu meiner eigenen Verurteilung führen könnte
• sollte
ein externer Kontrolleur in die Firma, auf mein Grundstück, auf die Baustelle
etc. kommen, ist die erste entscheidende Frage: Darf er das?
Nur mit
Durchsuchungsbefehl oder Auftrag der Behörde. Dafür benötigt es einen
Anfangsverdacht. Anonyme Anzeigen sind nicht ausreichend.
• Wird
wider Erwarten z.B. von einem Polizisten kontrolliert, was passiert dann? Der
Polizist kommt z.B. auf die Baustelle und stellt fest, dass sich zehn Leute auf
der Baustelle befinden. Alle zehn Personen teilen dem Polizisten mit, dass sie
Geimpft, Genesen oder Getestet sind. Somit hat sich die Kontrolle erledigt. Es
gibt keinen Verdacht, dass jemand gegen die 3G Regel verstößt und somit darf
der Polizist keine Personalien feststellen.
• Glaubhaft
machen, dass ich einen 3G Nachweis habe – fertig.
• Fazit: Man
muss keine Angaben machen. Wenn jemand fragt: Habt ihr einen 3G Nachweis? Ja
sagen und dann war es das.
Grundsätzlich
gilt: Ich muss nicht nachweisen, dass ich gesund bin, um Rechte zu haben. GRUNDRECHTE
sind nicht konditionierbar und man muss sich für diese Rechte nicht
qualifizieren!
Beispiel -
Dialog:
Beamter: Haben
Sie einen 3G Nachweis dabei? Ich: ja
Beamter: Bitte zeigen Sie mir den Nachweis.
Ab diesem
Zeitpunkt Handykamera einschalten und aufzeichnen und den Beamten darauf
hinweisen, dass das Gespräch aufgenommen wird.
Ich: In Österreich
gilt die Datenschutzgesetzverordnung, ich bin ein unbescholtener nicht straffällig
gewordener Bürger. Aufgrund der Datenschutzgesetzverordnung muss ich meinen
Status nicht vorweisen, es reicht, wenn ich Ihnen mitteile, dass ich einen 3G
Nachweis habe. Beamter: Das ist nicht richtig, ich bitte Sie mir den Nachweis
zu zeigen. Ich: Das ist jetzt eine Amtsanmaßung, die Ihnen nicht zusteht. Welchen
Anfangsverdacht haben Sie gegen mich, warum glauben Sie mir nicht und nötigen
mich dazu, mich auszuweisen? Können Sie mir den Anfangsverdacht, den Sie gegen
mich haben, nennen? Falls nicht, ist das Nötigung, Amtsanmaßung sowie
Diskriminierung und das ist strafbar.
Der
Beamte muss mir eine Straftat nachweisen, damit er meinen Nachweis verlangen
kann. Nicht ich bin verpflichtet meine Gesundheit zu beweisen, sondern er muss
mir eine Straftat nachweisen können.
§ 314
StGB Amtsanmaßung
Wer sich
die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein,
eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen
werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
D.h. Jeder
Unternehmer, der einen 3G Nachweis verlangt, kann zur Verantwortung gezogen
werden. Unsere Regierung nötigt jeden zu dieser Amtsanmaßung. Es haftet die
durchführende Person, nicht diejenigen die es angeordnet hat.
Aussendung
der AK Österreich
In Österreich
gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung. Daher habe ein Arbeitgeber
grundsätzlich auch keinen Anspruch auf die Auskunft über den Impfstatus. Bei
Auskünften zum persönlichen Impfstatus handle es sich um datenschutzrechtlich
besonders streng geschützte Informationen, so die Arbeiterkammer. Auch
Arbeitnehmer/innen – etwa in der Krankenpflege – seien gesetzlich NICHT dazu
verpflichtet, sich impfen zu lassen. Weil es keine gesetzliche Impfpflicht
gibt, sei auch eine Kündigung wegen mangelnder Impfbereitschaft nicht zulässig,
hält die AK fest.
Auskunft
zu Impfstatus nicht verpflichtend lt. AK
Auf die
Frage, ob Arbeitgeber darüber informiert werden müssen, ob Arbeitnehmer geimpft
sind, meint die Arbeiterkammer OÖ, dass Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine
Auskunft über den Impfstatus hätten.
Euer
ERFRIBENDER