Dienstag, 16. November 2021

WORDING – 3G beziehungsweise 2,5G am Arbeitsplatz, Restaurant, Bau etc.

 WORDING – 3G 

beziehungsweise 2,5G 

am Arbeitsplatz, 

Restaurant, Bau etc.


Ganga, [16.11.2021 08:19]

[Weitergeleitet aus Sinn3000 (Matthias Kreidl)]

 

 

• es gibt im Strafrecht und in der Ordnungswidrigkeit den Grundsatz, dass ich nichts tun muss, was zu meiner eigenen Verurteilung führen könnte

• sollte ein externer Kontrolleur in die Firma, auf mein Grundstück, auf die Baustelle etc. kommen, ist die erste entscheidende Frage: Darf er das?

Nur mit Durchsuchungsbefehl oder Auftrag der Behörde. Dafür benötigt es einen Anfangsverdacht. Anonyme Anzeigen sind nicht ausreichend.

• Wird wider Erwarten z.B. von einem Polizisten kontrolliert, was passiert dann? Der Polizist kommt z.B. auf die Baustelle und stellt fest, dass sich zehn Leute auf der Baustelle befinden. Alle zehn Personen teilen dem Polizisten mit, dass sie Geimpft, Genesen oder Getestet sind. Somit hat sich die Kontrolle erledigt. Es gibt keinen Verdacht, dass jemand gegen die 3G Regel verstößt und somit darf der Polizist keine Personalien feststellen.

• Glaubhaft machen, dass ich einen 3G Nachweis habe – fertig.

• Fazit: Man muss keine Angaben machen. Wenn jemand fragt: Habt ihr einen 3G Nachweis? Ja sagen und dann war es das.

 

Grundsätzlich gilt: Ich muss nicht nachweisen, dass ich gesund bin, um Rechte zu haben. GRUNDRECHTE sind nicht konditionierbar und man muss sich für diese Rechte nicht qualifizieren!

 

Beispiel - Dialog:

Beamter: Haben Sie einen 3G Nachweis dabei?  Ich: ja Beamter: Bitte zeigen Sie mir den Nachweis.

Ab diesem Zeitpunkt Handykamera einschalten und aufzeichnen und den Beamten darauf hinweisen, dass das Gespräch aufgenommen wird.

Ich: In Österreich gilt die Datenschutzgesetzverordnung, ich bin ein unbescholtener nicht straffällig gewordener Bürger. Aufgrund der Datenschutzgesetzverordnung muss ich meinen Status nicht vorweisen, es reicht, wenn ich Ihnen mitteile, dass ich einen 3G Nachweis habe. Beamter: Das ist nicht richtig, ich bitte Sie mir den Nachweis zu zeigen. Ich: Das ist jetzt eine Amtsanmaßung, die Ihnen nicht zusteht. Welchen Anfangsverdacht haben Sie gegen mich, warum glauben Sie mir nicht und nötigen mich dazu, mich auszuweisen? Können Sie mir den Anfangsverdacht, den Sie gegen mich haben, nennen? Falls nicht, ist das Nötigung, Amtsanmaßung sowie Diskriminierung und das ist strafbar.

 

Der Beamte muss mir eine Straftat nachweisen, damit er meinen Nachweis verlangen kann. Nicht ich bin verpflichtet meine Gesundheit zu beweisen, sondern er muss mir eine Straftat nachweisen können.

 

 

 

 

§ 314 StGB Amtsanmaßung

Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

D.h. Jeder Unternehmer, der einen 3G Nachweis verlangt, kann zur Verantwortung gezogen werden. Unsere Regierung nötigt jeden zu dieser Amtsanmaßung. Es haftet die durchführende Person, nicht diejenigen die es angeordnet hat.

 

 

Aussendung der AK Österreich

In Österreich gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung. Daher habe ein Arbeitgeber grundsätzlich auch keinen Anspruch auf die Auskunft über den Impfstatus. Bei Auskünften zum persönlichen Impfstatus handle es sich um datenschutzrechtlich besonders streng geschützte Informationen, so die Arbeiterkammer. Auch Arbeitnehmer/innen – etwa in der Krankenpflege – seien gesetzlich NICHT dazu verpflichtet, sich impfen zu lassen. Weil es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, sei auch eine Kündigung wegen mangelnder Impfbereitschaft nicht zulässig, hält die AK fest.

 

 

Auskunft zu Impfstatus nicht verpflichtend lt. AK

Auf die Frage, ob Arbeitgeber darüber informiert werden müssen, ob Arbeitnehmer geimpft sind, meint die Arbeiterkammer OÖ, dass Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Auskunft über den Impfstatus hätten.

 

                                Euer ERFRIBENDER

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