Bundes-Notbremse
verfassungswidrig!
Massive Kritik an Merkel!!!
Verwaltungsgerichtspräsident:
Bundes-Notbremse verfassungswidrigMassive Kritik an Merkel
VERÖFFENTLICHT
AM 2. MAI 2021
Es ist
schwerer Tobak. Und Klartext. Vernichtender als der Präsident des Düsseldorfer
Verwaltungsgerichts, Andreas Heusch, kann man sein Urteil über die Kanzlerin
kaum fällen. Die Bundes-Notbremse sei verfassungswidrig, so der hochrangige
Richter. Gleichzeitig attackierte er Merkel und stellte ihr Verhältnis zum
Rechtsstaat in Frage. „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert sieht, dass die
Verwaltungsgerichte ausgeschaltet werden, dann frage ich mich, was für ein
Verständnis von Rechtsstaat sie hat“, sagte Andreas Heusch beim
Jahrespressegespräch des Düsseldorfer Verwaltungsgerichtes laut Rheinischer Post.
Merkel hatte am Dienstag im Gespräch mit Menschen aus der Kulturbranche gesagt,
das neue Gesetz würde dafür sorgen, dass die Bürger gegen einzelne Regelungen
nur noch nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen könnten, aber
der Rechtsweg vor die Verwaltungsgerichte damit verschlossen sei. Merkel sagte
dazu erleichtert: „Wir haben nicht mehr die unterschiedlichen
Verwaltungsgerichts-Entscheidungen.“
„Gerade
in den letzten Monaten hat sich die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für den
Rechtsstaat gezeigt“, betonte der Verwaltungsgerichtspräsident laut dem
Bericht: Die Gerichte hätten immer mit Augenmaß entschieden. „Die sogenannte
Bundes-Notbremse berührt die Grundfeste des Rechtsstaats“, kritisierte Heusch.
Prof. Dr.
Andreas Heusch, Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf:
VerfGH
NRW:
„Mit der
Pandemie waren völlig neue Rechtsfragen zu beantworten“, sagte Nicola
Haderlein, die Vizepräsidentin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, laut
Rheinischer Post. Im Bereich des Infektionsschutzrechts sind demnach beim
Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Jahr 2020 insgesamt 275 Verfahren
eingegangen. Davon seien 208 Verfahren bereits abgeschlossen.
Diese
Zahlen würden belegen, dass die Gerichtsbarkeit auch in Zeiten von Corona
funktioniere, so Haderlein dem Bericht zufolge. Auch die Vize-Präsidentin übte
deutliche Kritik an der neuen Gesetzgebung mit der sogenannten
Bundes-Notbremse: „Sie ist eine Beschneidung des Rechtsweges. Die Verfassungswidrigkeit
springe ins Auge.“ Das Gesetz sei ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 des
Grundgesetzes, in dem die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert werde.
Man könne Grundrechte nicht durch ein Gesetz einschränken, sondern nur aufgrund
eines Gesetzes, so die Vize-Präsidentin laut Rheinischer Post. Bei der
Bundesnotbremse sei das aber nicht geboten.
Interessant
ist, dass die Düsseldorfer Regionalzeitung diese Nachricht nur als recht kurze
Meldung bringt und auch eher beiläufig. Tatsächlich hat sie nämlich enorme
Sprengkraft. Dass hochrangige Richter mit der Bundeskanzlerin und ihrer Politik
derart hart ins Gericht gehen, ist eine Nachricht, die durchaus auch
überregional von Interesse ist. Umso erstaunlicher, dass laut Google News bis
auf die Meldung in der Regionalzeitung kein anderes Medium in Deutschland diese
sehr heftige Kritik aufgreift. Während etwa jemand wie Karl Lauterbach ständig
und überall zitiert wird und keine Warnung von ihm zu unwichtig scheint, um es
in die Schlagzeilen zu schaffen, wird die vernichtende Kritik eines
Verwaltungsgerichtspräsidenten aus der Hauptstadt des bevölkerungsreichsten
Bundeslandes einfach ignoriert. Stürzten sich die Medien früher auf Kritik an
der Regierung, und umso mehr deren Chefs, so scheint es im heutigen Deutschland
bei vielen Medien umgekehrt – solche Kritik gilt als verpönt. Wie ich gerade
erst wieder in der Bundespressekonferenz erleben musste (siehe hier).
Sehen Sie
heute auch um 18 Uhr mein Video „Merkel dechiffriert“ – in dem ich ihren
„Dialog mit Kulturschaffenden“ in Klartext übersetze. Hier
geht es zur Premiere und später zum Video.
Euer ERFRIBENDER
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