Warum
kleben
diese
SATANISTEN
so
an ihren Stühlen!!!
Pensionsansprüche
nach 4 Jahren als Abgeordneter
Nach einer regulären Wahlperiode
von 4 Jahren im Deutschen Bundestag
erwirbt ein Abgeordneter
einen Anspruch auf Altersentschädigung (Pension)
in Höhe von
aktuell rund 1.183 Euro pro Monat. [1]
Berechnung
und gesetzliche Grundlagen
Der Pensionsanspruch von Bundestagsabgeordneten
ist im Abgeordnetengesetz
(AbgG) verankert:
- Jährlicher Zuwachs:
- Für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag
- steigt der Anspruch um 2,5 Prozent der aktuellen
- Abgeordnetenentschädigung. [1,
2]
- Wert nach 4 Jahren:
- Nach vier Jahren (einer Wahlperiode)
- beläuft sich der Anspruch somit auf 10
Prozent (4 × 2,5 %) der Diäten. [1, 2]
- Aktuelle Diätenbasis:
- Die monatliche Abgeordnetenentschädigung
- beträgt derzeit 11.833,47 Euro.
- 10 Prozent davon ergeben den Pensionsanspruch
- von exakt 1.183,35 Euro. [1,
2]
- Beitragsfreiheit:
- Abgeordnete müssen für diese Altersversorgung
Wichtige
Rahmenbedingungen
- Auszahlungsalter:
- Die Pension wird in der Regel
- erst mit dem Erreichen des regulären Renteneintrittsalters
- (stufenweise Anhebung auf 67 Jahre) ausgezahlt.
- Ein früherer Bezug ist ab dem 63. Lebensjahr möglich,
- führt jedoch zu
Abschlägen.
- Mindestdauer:
- Bereits nach einem Jahr im Bundestag
- besteht ein anteiliger Anspruch (ca. 296 Euro).
- Es gibt keine mehrjährige Mindestwartezeit mehr,
- um überhaupt einen
Anspruch zu aktivieren.
- Höchstgrenze:
- Der maximale Pensionsanspruch
- ist bei 67,5 Prozent der Diäten gedeckelt.
- Dieser Höchstsatz (aktuell rund 7.987 Euro)
- wird nach 27 Jahren im Parlament erreicht.
- Vergleich zum regulären Rentensystem
Um einen vergleichbaren Rentenanspruch
von rund 1.183 Euro
in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben,
müsste ein
sozialversicherungspflichtiger Durchschnittsverdiener
in Deutschland
derzeit etwa 28 Jahre lang Beiträge einzahlen.
Euer ERFRIBENDER
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