Sonntag, 13. September 2026

JAPAN ALS VORBILD BEI SOZIALLEISTUNGEN

 JAPAN 

ALS 

VORBILD 

BEI 

SOZIALLEISTUNGEN

⚖️ Japans Oberster Gerichtshof hat bestätigt: Ausländer haben grundsätzlich keinen eigenen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe. Das japanische Sozialhilfegesetz nennt ausdrücklich japanische Staatsbürger als Anspruchsberechtigte.

🏥 Anlass war die Klage eines 36-jährigen Ghanaers, der an schwerem chronischem Nierenversagen erkrankt war. Sein Aufenthaltsstatus erlaubte ihm die medizinische Behandlung in Japan, aber keine Erwerbstätigkeit. Die Stadt Chiba lehnte seinen Antrag auf Sozialhilfe dennoch ab. Seine Klage blieb durch die Instanzen erfolglos.

👉 Allerdings bedeutet das nicht, dass in Japan überhaupt keine Ausländer Sozialleistungen erhalten. Seit 1954 existiert eine Verwaltungspraxis, nach der bestimmte Gruppen – etwa Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus und anerkannte Flüchtlinge – unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden können. Daraus entsteht jedoch grundsätzlich kein eigener gesetzlicher Anspruch nach dem Sozialhilfegesetz.

🇩🇪 Vielleicht sollte man sich in Deutschland einmal ansehen, wie andere Staaten zwischen dem Sozialstaat für die eigene Bevölkerung und begrenzten Leistungen für Ausländer unterscheiden. Ein Sozialstaat kann auf Dauer nur funktionieren, wenn klar geregelt ist, wer Anspruch auf seine Leistungen hat.

📊 Interessant auch die Größenordnung: 2024 waren in Japan durchschnittlich 47.332 Sozialhilfe-Haushalte registriert, deren Haushaltsvorstand Ausländer war. Das entsprach rund 2,9 Prozent aller Sozialhilfe-Haushalte.

📈🇩🇪 In Deutschland sind es 34,7 Prozent.

Quelle
-
Folgen:
HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS

HTTPS://T.ME/NACHHALLVONHELGOLAND

HTTPS://T.ME/KACHELKANAL 

Euer ERFRIBENDER



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen