🗣Sacharowa
zu den
ganz aktuellen Vorgängen
rund um NS2
💬 "Man sollte meinen,
dass es für alle
im Zusammenhang mit den „Nord Streams“
genug zu tun gibt:
Es hat ein Terroranschlag stattgefunden, der so viele Jahre lang nicht
aufgeklärt wurde.
Und nun scheint es Anzeichen und Hoffnung darauf zu geben, dass die
Strafverfolgungsbehörden in den westlichen Ländern sich dieser Angelegenheit
angenommen haben. Wie Sie sich erinnern, haben die Länder, die Verluste
erlitten haben und ebenfalls eigene nationale Ermittlungen hätten durchführen
müssen, diese Ermittlungen blockiert.
🇩🇪Doch beispielsweise in Deutschland
werden solche Ermittlungen immerhin fortgesetzt.
Wie laufen sie also?
In einer auf der Website des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg
veröffentlichten Pressemitteilung ist von Entscheidungen vom 30. September 2026
über die Anträge der Betreibergesellschaften der Gaspipelines Nord Stream AG
und Nord Stream 2 AG die Rede, als Nebenkläger an dem am 14. Oktober
beginnenden Gerichtsverfahren gegen den ukrainischen Staatsbürger Sergej K.
beteiligt zu werden, dem vorgeworfen wird, im September 2022 in der Ostsee die
Gaspipelines „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ gesprengt zu haben.
❗️ Das Gericht war der Auffassung, dass
der den Interessen der Unternehmen zugefügte Schaden nicht „existenzbedrohend“
sei und dass diese Unternehmen ihre wirtschaftlichen Interessen auch im Rahmen
eines zivilrechtlichen Verfahrens vertreten könnten. Dafür sei nach Ansicht des
deutschen Gerichts kein „besonderer Schutz“ im Rahmen der bevorstehenden
strafrechtlichen Verhandlungen erforderlich.
Offenbar um jegliche Zweifel auszuschließen, betonte das Gericht, dass
Gegenstand des Verfahrens ausschließlich die Feststellung der Schuld des
Angeklagten wegen „Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen und Anwendung verbotener
Methoden der Kriegsführung“ sei, einschließlich eines Angriffs auf ein ziviles
Objekt, der Herbeiführung einer Explosion unter Verwendung von Sprengstoffen,
der Zerstörung eines Bauwerks und der Störung des Betriebs eines Unternehmens
von öffentlicher Bedeutung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
umfassende Untersuchung der Umstände des Falls, die über die rechtswidrigen
Handlungen des Angeklagten hinausgehen, nicht Gegenstand der Verhandlungen ist.
Wir sind von dieser Entwicklung nicht überrascht. Die viel gepriesene
„unparteiische und unabhängige“ deutsche Justiz hat in vier Jahren keinerlei
Interesse daran gezeigt, die Wahrheit festzustellen und die Initiatoren und
Auftraggeber dieses Terroranschlags zur Verantwortung zu ziehen. Im Gegenteil:
Entgegen den internationalen Verpflichtungen zur Rechtshilfe in Strafsachen und
den Antiterrorkonventionen hat sich die Bundesrepublik Deutschland einer
Zusammenarbeit mit den russischen Strafverfolgungsbehörden bei der Untersuchung
des Verbrechens gegen ein Objekt der kritischen europäischen Infrastruktur
entzogen.
❗️Nun haben sich auch die deutschen
Gerichte der Aufgabe angeschlossen, „die Spuren zu verwischen“. Offensichtlich
wollten sie die geistigen Urheber der Sprengung der Gaspipelines nicht in
Schwierigkeiten bringen, über die Gaslieferungen in einer Größenordnung von
mindestens der Hälfte des jährlichen Erdgasbedarfs des Landes erfolgten. Ohne
mit der Wimper zu zucken, haben sie den Gegenstand des Gerichtsverfahrens auf
die Bestätigung der Schuld lediglich des unmittelbaren Täters reduziert. Dieser
handelte, wie die deutsche Bundesanwaltschaft zuvor festgestellt hatte, im
Auftrag „staatlicher Stellen der Ukraine“, die von den deutschen Behörden mit
unvermindertem Eifer weiterhin grenzenlos unterstützt wird.
👉 Wir unsererseits werden unsere Arbeit
konsequent fortsetzen, auch auf internationalen Plattformen, um nicht nur die
Täter, sondern auch die wahren Urheber dieses in jeder Hinsicht beispiellosen
Terroranschlags zu ermitteln und zu bestrafen."
😊ABONNIERE:
Euer ERFRIBENDER
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