let the truth out🐟🕊️🌿, [03.12.2021 15:56]
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#Doshi
erklärte auf der Tagung:
„Ich
bin einer derjenigen Akademiker, die die Ansicht vertreten, dass diese mRNA-Produkte,
die jeder ‚Impfstoffe‘ nennt, sich qualitativ von Standardimpfstoffen
unterscheiden. Ich fand es erstaunlich zu erfahren, dass das #Merriam-Webster Wörterbuch
die Definition von 'Impfstoff' Anfang dieses Jahres geändert hat. #mRNA-Produkte
erfüllten nicht die Definitionskriterien für einen Impfstoff, welche 15 Jahre
bei Merriam-Webster galten. Die Definition wurde jedoch so erweitert, dass mRNA-Produkte
nun als Impfstoffe gelten.“
Die Wörterbücher
von Merriam-Webster entsprechen dem Duden im Englischen Sprachraum. Tatsächlich
wurde die Definition dort im Januar 2021, also zu Beginn der weltweiten
Impfkampagne, entsprechend geändert (hier die Einträge vor, und nach der Änderung).
Doshi knüpfte daran die folgende Frage:
„Wie
würden Sie über eine Covid-Impfpflicht denken, wenn wir diese Präparate nicht
'Impfstoffe' nennen würden? Was, wenn diese Injektionen stattdessen als
Medikamente bezeichnet würden? Das Szenario lautet dann: Wir haben dieses
Medikament und wir haben Beweise, dass es weder eine Infektion verhindert, noch
die Virusübertragung stoppt. Das Medikament soll aber das Risiko verringern,
schwer zu erkranken und an Covid zu sterben. Würden Sie alle sechs Monate, möglicherweise
für den Rest Ihres Lebens, eine Dosis dieses Medikaments einnehmen, wenn das nötig
wäre, damit das Medikament wirksam bleibt? Und würden Sie nicht nur selbst das
Medikament einnehmen, sondern auch eine gesetzliche Pflicht unterstützen, dass
alle anderen Menschen das Medikament ebenfalls einnehmen müssen?
Oder würden
Sie sagen: Moment mal – wenn das alles ist, was das Medikament kann, warum
verwenden wir stattdessen keine normale Medizin, wie wir sie sonst auch nehmen,
wenn wir krank sind und wieder gesund werden wollen? Und warum die Einnahme
verpflichtend machen? Der Punkt ist: Nur weil wir es einen Impfstoff nennen,
sollten wir nicht annehmen, dass diese neuen Produkte das Gleiche sind, wie
alle anderen Kinderimpfungen, die verpflichtend sind. Jedes Produkt ist etwas
anderes. Wenn Menschen damit einverstanden sind, etwas verpflichtend zu machen,
nur weil es eine Impfung ist und wir auch andere Impfungen verpflichtend
machen, dann denke ich, ist es an der Zeit, etwas kritisches Denken in diese
Diskussion einzubringen.“
Gesetzesänderung
machte Gentherapie zur „Impfung“
Wie ist
die Rechtslage in Deutschland? Wo ist definiert, was als Impfung gelten kann
und was nicht? Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages haben
dazu im Januar 2021 eine fachliche Einordnung vorgelegt, in der es mit Verweis
auf EU-Richtlinie 2001/83/EG heißt, dass „Arzneimittel, die mRNA enthalten, als
Gentherapeutika zu klassifizieren“ sind. Davon gebe es jedoch eine Ausnahme, nämlich
„Arzneimittel mit mRNA, die Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind“.
Wie erklärt
sich diese Ausnahme? Eine Recherche zeigt, dass sie sich auf eine Gesetzesänderung
im Jahr 2009 zurückführen lässt. Vor dieser Änderung hieß es in Paragraf 4 des
deutschen Arzneimittelgesetzes:
„Impfstoffe
sind Arzneimittel (...), die Antigene enthalten und die dazu bestimmt sind, bei
Mensch oder Tier zur Erzeugung von spezifischen Abwehr- und Schutzstoffen
angewendet zu werden.“
2009 änderte
sich das. Im März jenen Jahres, kurz vor Ausbruch der Schweinegrippe, legte die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf „zur Änderung arzneimittelrechtlicher
Vorschriften“ vor, der unter anderem notwendig sei, um das Arzneimittelgesetz
an eine europäische Verordnung anzupassen, die den Umgang mit neuartigen Gentherapeutika
regelte. Die verantwortliche Gesundheitsministerin war damals Ulla Schmidt (SPD).
In dem 72-seitigen Gesetzentwurf versteckte sich auf Seite 10 folgender
unscheinbarer und ohne weiteren Kontext schwer verständlicher Änderungsvorschlag:
„In Absatz
4 werden nach dem Wort 'Antigene' die Wörter 'oder rekombinante Nukleinsäuren'
und vor dem Punkt am Ende die Wörter 'und, soweit sie rekombinante Nukleinsäuren
enthalten, ausschließlich zur Vorbeugung oder Behandlung von
Infektionskrankheiten bestimmt sind' eingefügt.“
Zur Erläuterung:
Der Begriff „rekombinante Nukleinsäuren“ umfasst auch künstlich hergestellte
mRNA. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages empfahl im Juni 2009 den
Abgeordneten, den 72-seitigen Änderungsentwurf der Regierung anzunehmen. Obmann
der CDU im Ausschuss war zu der Zeit Jens Spahn. Der Entwurf wurde kurz danach,
im Juli 2009, vom Bundestag beschlossen und damit zu geltendem Recht erklärt. Seither
lautet Paragraf 4 des Arzneimittelgesetzes wie folgt (die neuen Ergänzungen
sind fett hervorgehoben):
„Impfstoffe
sind Arzneimittel (...), die Antigene oder rekombinante Nukleinsäuren enthalten
und die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erzeugung von spezifischen
Abwehr- und Schutzstoffen angewendet zu werden und, soweit sie rekombinante
Nukleinsäuren enthalten, ausschließlich zur Vorbeugung oder Behandlung von
Infektionskrankheiten bestimmt sind.“
Ohne
diese politisch bestimmte Definitionsänderung würden die mRNA-Präparate, deren
verpflichtende Anwendung aktuell geplant wird, rechtlich nicht als Impfungen
sondern als #Gentherapeutika gelten. Der Mediziner #Wolfgang Wodarg, damals
Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, erklärte auf Nachfrage gegenüber
Multipolar, dieses Detail der Gesetzesänderung sei auch ihm damals nicht
bekannt gewesen. Der Beschluss sei, so Wodarg, „in der letzten Sitzung vor der
Wahlkampf-Sommerpause ohne jede Debatte“ gefallen.
Ergänzend
änderte die EU-Kommission im September 2009, eine Richtlinie „im Hinblick auf
Arzneimittel für neuartige Therapien“. In dieser findet sich seither folgende
Begriffsbestimmung:
„Unter
einem Gentherapeutikum ist ein biologisches Arzneimittel zu verstehen, das
folgende Merkmale aufweist: Es enthält einen Wirkstoff, der eine rekombinante
Nukleinsäure enthält (...) Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten sind keine
Gentherapeutika
Wachstumsmarkt
mRNA-Medikamente. Bis2023 werden die Erlösrückgänge 121milliarden❓
#Neuartige
Gentherapien mit mRNA-Arzneimitteln werden auch deshalb in den letzten Jahren
von den Herstellern massiv vorangetrieben, um starke Umsatzeinbrüche im
Marktsegment der patentgeschützten Medikamente auszugleichen. Die Ärztezeitung
schrieb dazu im Februar 2021:
“Bis 2023
werden die Erlösrückgänge der Pharmaindustrie durch Patentabläufe weltweit auf
mehr als 121 Milliarden US-Dollar geschätzt, davon 95 Milliarden US-Dollar
allein in den USA‼️
Besonders
vielversprechend ist ein Gegensteuern der pharmazeutischen Industrie mit
Innovationen. Die sich abzeichnenden neuartigen Therapieoptionen (zum Beispiel
mRNA, bi-spezifische Antikörper, Gentherapie) lassen nicht nur Patienten
hoffen, sondern werden bei erfolgreicher Zulassung auch die Umsatz- und
Gewinnkurven der Hersteller neue Höhen erklimmen lassen.‼️‼️ Denn bei verbesserter Wirksamkeit und
geringeren #Nebenwirkungen spielt der Preis des Medikaments eine eher
untergeordnete Rolle, zumindest bei geringem oder noch nicht vorhandenem
Wettbewerb. Von steigenden (Aktienkurs-) Kurven können auch Investoren
profitieren, die frühzeitig auf den richtigen Branchenfonds gesetzt haben.“
Biontech:
„Neuartige und noch nie dagewesene Kategorie von Therapeutika“
Das
Unternehmen Biontech hatte vor der Corona-Krise so gut wie keine Erfahrung mit
Impfstoffen. Man forschte dort bis 2019 vor allem an individualisierten mRNA-Immuntherapien
für Krebspatienten. Zwar hatte 2018 eine Zusammenarbeit mit Pfizer begonnen um
eine mRNA-„Impfung“ gegen die Grippe zu entwickeln, doch das Projekt steckte
bis zur Corona-Krise – und steckt bis heute – noch in den Anfängen. Laut
Unternehmensangaben von Ende 2019 befand man sich zu jenem Zeitpunkt mehr als
ein Jahr vom Beginn der ersten klinischen Studien entfernt. Tatsächlich
begannen die ersten klinischen Studien zu einem mRNA-Präparat, das gegen Grippe
schützen soll („BNT 161“), erst im September 2021, drei Jahre nach der Ankündigung.
Im
Oktober 2019 ging Biontech in den USA an die Börse um weiteres
Investorenkapital einzusammeln. Aus diesem Anlass erläuterte das Unternehmen in
einem umfangreichen Geschäftsbericht offen die „Risiken im Zusammenhang mit
unserem Geschäft“:
„Unseres
Wissens gibt es derzeit keinen Präzedenzfall für eine mRNA-basierte
Immuntherapie, wie die, die wir entwickeln, die von der [US-Arzneimittelbehörde]
FDA, der Europäischen Kommission oder einer anderen Aufsichtsbehörde anderswo
auf der Welt zum Verkauf zugelassen wurde. (…)
‼️Die
von uns entwickelten Produktkandidaten könnten nicht oder nur mäßig wirksam
sein oder unerwünschte oder unbeabsichtigte Nebenwirkungen, Toxizitäten oder
andere Eigenschaften aufweisen, die eine Marktzulassung verhindern oder die
kommerzielle Nutzung einschränken könnten. (…)
‼️‼️‼️‼️
Die
Entwicklung von mRNA-Arzneimitteln ist mit erheblichen klinischen Entwicklungs-
und Zulassungsrisiken verbunden, da es sich um eine neuartige und noch nie
dagewesene Kategorie von Therapeutika handelt. Als potenzielle neue Kategorie
von Therapeutika wurden unseres Wissens bisher keine mRNA-Immuntherapien von
der #FDA, der #EMA oder einer anderen Aufsichtsbehörde zugelassen. (…) Bis
heute gab es noch keine Phase-3-Studie für ein mRNA-basiertes Produkt oder ein
kommerzielles mRNA-basiertes Produkt. (…) Derzeit wird #mRNA von der FDA als
Gentherapieprodukt betrachtet.“
Soweit
die Biontech-Eigendarstellung vom Oktober 2019.
Fazit
Die
Annahme, mRNA-Präparate, wie das von Biontech, seien Impfstoffe, basiert auf
einer politischen Definitionsänderung, die ohne parlamentarische Debatte und
versteckt in einem 72-seitigen Änderungsantrag vor 12 Jahren beschlossen wurde.
Die beiden Beschlüsse der EU-Kommission und des Bundestages von 2009 ermöglichen
es den Herstellern von mRNA-Präparaten, die strengere gesetzliche Regulierung für
Gentherapeutika zu umgehen, solange sie erklären können, dass die Mittel sich
gegen Infektionskrankheiten richten. Faktisch handelt es sich jedoch um
Gentherapie beziehungsweise um ein gentechnisches Medikament.
https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie
Euer ERFRIBENDER