👉SIE
WOLLEN ALS DEUTSCHER
FÜR
IHRE FAMILIE
EINE
KRANKENVERSICHERUNG
ZUM
SPOTTPREIS?
NEHMEN SIE
DIE
TÜRKISCHE
STAATSBÜRGERSCHAFT
AN!
🚫 ☝️ Ein in Deutschland
gesetzlich krankenversicherter türkischer Arbeitnehmer
kann aufgrund
des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens erreichen,
dass in der Türkei lebende,
nicht erwerbstätige Familienangehörige
im Krankheitsfall Leistungen
der türkischen Krankenversicherung erhalten.
Die Kosten werden
von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Dazu können – je nach den Vorschriften
des türkischen Sozialversicherungsrechts –
die Ehefrau, die Kinder
und unter
bestimmten Voraussetzungen sogar die Eltern gehören.
🚫 An dieser Regelung
hat die Bundesregierung bislang nichts geändert –
obwohl gleichzeitig die beitragsfreie Mitversicherung
nicht erwerbstätiger Ehepartner
in der gesetzlichen
Krankenversicherung eingeschränkt wurde.
Quelle: Miriam Hope
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ABO:
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Euer ERFRIBENDER
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