Samstag, 4. Juli 2026

👉SIE WOLLEN ALS DEUTSCHER FÜR IHRE FAMILIE EINE KRANKENVERSICHERUNG ZUM SPOTTPREIS?

 👉SIE

 WOLLEN ALS DEUTSCHER 

FÜR 

IHRE FAMILIE 

EINE 

KRANKENVERSICHERUNG 

ZUM 

SPOTTPREIS? 

NEHMEN SIE 

DIE 

TÜRKISCHE

 STAATSBÜRGERSCHAFT 

AN!

🚫 ☝️ Ein in Deutschland 

gesetzlich krankenversicherter türkischer Arbeitnehmer 

kann aufgrund 

des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens erreichen,

 dass in der Türkei lebende, 

nicht erwerbstätige Familienangehörige

 im Krankheitsfall Leistungen 

der türkischen Krankenversicherung erhalten. 

Die Kosten werden 

von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. 

Dazu können – je nach den Vorschriften 

des türkischen Sozialversicherungsrechts – 

die Ehefrau, die Kinder 

und unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Eltern gehören.

🚫 An dieser Regelung 

hat die Bundesregierung bislang nichts geändert – 

obwohl gleichzeitig die beitragsfreie Mitversicherung

 nicht erwerbstätiger Ehepartner 

in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt wurde.

Quelle: Miriam Hope
-
ABO:
HTTPS://T.ME/MEINEDNEWS

HTTPS://T.ME/KACHELKANAL 

Euer ERFRIBENDER




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen