Das VOLK
ist IHNEN egal,
SIE
werden alles das für tun,
um
an der MACHT
zu bleiben!!!
🗳 BRIEFWAHL KOSTET AfD DIE ABSOLUTE
MEHRHEIT – EXTREME ABWEICHUNGEN IN SACHSEN-ANHALT
📊 Die Unterschiede sind gewaltig: Nach
einer Auswertung der 2.661 Wahlbezirke erreichte die AfD bei der Landtagswahl
in Sachsen-Anhalt bei der Urnenwahl 51,20 Prozent der Zweitstimmen – bei der
Briefwahl dagegen lediglich 24,27 Prozent. Eine Differenz von fast 27
Prozentpunkten.
❗️ In einzelnen Orten fällt die Diskrepanz
noch drastischer aus. In Mertendorf stehen 63,2 Prozent bei der Urnenwahl nur
24,5 Prozent bei der Briefwahl gegenüber. In Hedersleben sind es 62,9 zu 26,4
Prozent. Auch in zahlreichen weiteren Wahlbezirken werden Unterschiede von mehr
als 30 Prozentpunkten ausgewiesen.
📈 Gleichzeitig schneiden CDU, SPD, Grüne
und Linke bei der Briefwahl landesweit deutlich besser ab als an der Urne: Die
CDU kommt auf 24,30 statt 14,55 Prozent, die SPD auf 13,53 statt 7,69 Prozent,
die Grünen auf 12,87 statt 7,44 Prozent und die Linke auf 11,03 statt 7,62
Prozent.
🔎 Ein Beweis für Wahlmanipulation ist das
noch nicht. Unterschiedliche Alters-, Sozial- und Wählerstrukturen sowie die
organisatorische Zuordnung der Briefwahlbezirke können erhebliche Abweichungen
verursachen. Für eine belastbare Bewertung müssten deshalb sämtliche 511
Briefwahlbezirke den entsprechenden Vergleichsräumen zugeordnet und die
Rohdaten sowie weitere Wahlunterlagen untersucht werden.
🤔 Fest steht allerdings: Die AfD lag bei
den Urnenstimmen deutlich über der absoluten Mehrheit, während ihr
Gesamtergebnis nach Einbeziehung der Briefwahl bei 43,8 Prozent landete. Ob die
enorme Differenz allein durch das unterschiedliche Wahlverhalten von Brief- und
Urnenwählern erklärt werden kann, darf stark bezweifelt werden und verdient
eine gründliche statistische Untersuchung.
Quelle
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📬 BRIEFWAHL:
WO MANIPULATION MÖGLICH IST –
UND DURCH WEN
🗳 Die großen Unterschiede
zwischen Urnen- und Briefwahl in Sachsen-Anhalt
lenken den Blick auf eine entscheidende Frage:
An welchen Stellen ist die Briefwahl prinzipbedingt
weniger kontrollierbar als
die Stimmabgabe im Wahllokal?
🏠 1. Beim Ausfüllen des Stimmzettels:
Familienangehörige, Partner, Betreuer, Pflegekräfte
oder andere Personen könnten theoretisch Druck
auf einen Wähler ausüben,
seine Entscheidung beobachten oder den Stimmzettel für ihn ausfüllen.
Bei zulässiger Hilfe muss die Hilfsperson
zwar ausdrücklich bestätigen,
nach dem erklärten Willen des Wählers gehandelt zu haben –
kontrollieren lässt sich der eigentliche Wahlakt zu Hause
aber nur eingeschränkt. **
👵 2. Bei hilfsbedürftigen Menschen:
Besonders sensibel sind Pflegeheime
und Betreuungssituationen. Pflegekräfte, Betreuer,
Angehörige oder andere Hilfspersonen
könnten theoretisch Einfluss nehmen.
Der später eingegangene Wahlbrief verrät nicht,
wer tatsächlich das
Kreuz gesetzt hat.
📨 3. Beim Beantragen und Empfang der
Unterlagen:
Auch hier bestehen denkbare Missbrauchsszenarien
durch Personen aus dem Umfeld eines Wahlberechtigten.
Zwar verlangt die Beantragung beziehungsweise Abholung
für einen anderen eine schriftliche Vollmacht,
und eine Person darf höchstens vier Wahlberechtigte vertreten.
Bei Versand an eine abweichende Adresse
schreibt der Durchführungserlass zudem ausdrücklich
eine
besonders sorgfältige Missbrauchsprüfung vor.
🏛 4. Innerhalb der Verwaltung:
Theoretisch muss auch
ein Innentäter-Szenario mitgedacht werden.
Bedienstete einer Wahlbehörde haben im Rahmen
ihrer jeweiligen Aufgaben Zugang zu Wählerverzeichnissen,
Wahlscheinverfahren oder Wahlunterlagen.
Ein kriminell handelnder Mitarbeiter könnte versuchen,
seine dienstlichen Befugnisse zu missbrauchen.
Gerade deshalb sind Dokumentation,
Funktionstrennung und Vier-Augen-Prinzipien
wichtig.
🚚 5. Auf dem Transportweg:
Postbeschäftigte oder andere Personen,
die unbefugt Zugriff auf Wahlbriefe erlangen,
könnten theoretisch versuchen,
Sendungen zurückzuhalten oder zu vernichten.
Manipulationen am Stimmzettel
selbst sind wegen der verschlossenen Umschläge
wesentlich schwieriger
🗃 6. Bei Lagerung und Vorbereitung:
Auch Mitarbeiter oder Wahlhelfer
mit Zugang zu eingegangenen Wahlbriefen
wären theoretisch als Innentäter denkbar.
Dem stehen allerdings organisatorische Sicherungen gegenüber.
Bei der späteren Ergebnisermittlung
arbeitet zudem ein mehrköpfiger Briefwahlvorstand;
Wahlvorstände bestehen aus mehreren Mitgliedern,
und die Ergebnisermittlung unterliegt dem Öffentlichkeitsprinzip.
🔎 Der entscheidende Punkt ist deshalb:
Nicht „die Briefwahl“ besitzt eine einzige Schwachstelle.
Zwischen Antrag, Versand, Stimmabgabe, Rücktransport,
Verwahrung, Zulassung und Auszählung existiert
eine ganze Prozesskette.
Je mehr Schritte
außerhalb der unmittelbaren öffentlichen Kontrolle stattfinden,
desto anfälliger ist der Wahlvorgang für
Fälschung.
📊 Die Differenz von 51,2 Prozent AfD
an der Urne zu 24,3 Prozent bei der Briefwahl schreien danach,
die Briefwahl äußerst kritisch zu betrachten
und auf den Prüfstand zu stellen.
Euer ERFRIBENDER

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