"Mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren "!!!
Ich flehe
Euch an! Lest es, teilt es und kommt am 21. April nach Berlin!
Hier seht
Ihr Paragraph 74 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html
Darin:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23
oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz
1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger
oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte
Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet."
Hier seht
Ihr Paragraph 73 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html
Im Bild
oben seht Ihr, dass der Bundestag am Mittwoch beschließen will, dass Ihr mit
bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden könnt, wenn Ihr an einer
Zusammenkunft teilnehmt, Euch außerhalb der Wohnung aufhaltet oder ein
Ladengeschäft öffnet.
Euer
ERFRIBENDER
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen