Sonntag, 18. April 2021

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren "!!!

 "Mit Freiheitsstrafe 

bis zu fünf Jahren "!!!





Ich flehe Euch an! Lest es, teilt es und kommt am 21. April nach Berlin!

 

Hier seht Ihr Paragraph 74 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__74.html

 

Darin: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit, einen in § 7 genannten Krankheitserreger oder eine in einer Rechtsverordnung nach § 15 Absatz 1 oder Absatz 3 genannte Krankheit oder einen dort genannten Krankheitserreger verbreitet."

 

Hier seht Ihr Paragraph 73 des jetzigen Infektionsschutzgesetzes:

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html

 

 

Im Bild oben seht Ihr, dass der Bundestag am Mittwoch beschließen will, dass Ihr mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden könnt, wenn Ihr an einer Zusammenkunft teilnehmt, Euch außerhalb der Wohnung aufhaltet oder ein Ladengeschäft öffnet.

 

        Euer ERFRIBENDER

 



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