Wie die Impfpflicht durchgesetzt wird
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Stark 🤜🤛, [20.02.2022 20:20]
Gesundheitsministerin
erteilt allgemeine Weisung
Das
Brandenburger Stufenverfahren soll eine Gefährdung für die
Gesundheitsversorgung und Pflege verhindern. Ab Mai könnten die ersten
Betretungs- und Tätigkeitsverbote verhängt werden.
Am
Freitag erteilte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) eine
allgemeine Weisung an die Kreise und kreisfreien Städte mit Vorgaben, die ein
einheitliches Handeln der Gesundheitsämter sichern und Einschnitte in Pflege
und gesundheitlicher Versorgung verhindern soll.
Nach
diesem Verfahren könnten ab Mai die ersten Betretungs- und Tätigkeitsverbote
gegen Ungeimpfte solcher Einrichtungen verhängt werden. Die Impfpflicht gilt
auch für regelmäßig dort tätige Dienstleister, also Handwerker, Friseure,
medizinische Fußpflege und freie Mitarbeiter. Für die Impfpflicht-Operation
wird ein in Sachsen entwickeltes Online-Portal bei den Gesundheitsämtern
eingesetzt.
Dorthin müssen
die Einrichtungen bis Anfang April jene Beschäftigten melden, die bis dahin
keinen Impf- oder Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine
Impfunfähigkeit vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt fordert daraufhin jede
gemeldete Person auf, innerhalb von drei Wochen den Immunisierungsnachweis
beizubringen. Geschieht das nicht, folgt eine zweite Mahnung mit Angeboten zur
Beratung und Impfterminen. Danach kann der Zugang zu den Einrichtungen verboten
werden.
👉Quelle (http://opr.news/49c58859220220de_de?link=1&client=newseu)
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