Habecks Heiz-Spar-Hammer:
Verbraucher,
Industrie und der öffentliche Dienst – sie alle sollen nach dem Willen von
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch einmal nachlegen beim
Energiesparen. Zwei neue Verordnungen hat er dafür am Freitag an seine
Kabinettskollegen verschickt. Die erste soll bereits am 1. September in Kraft
treten, die zweite einen Monat später. Die entsprechende Verordnung muss vom
Kabinett noch beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht
zustimmen.
Habecks
Heiz-Spar-Hammer: Deutsche müssen 20 Prozent Gas einsparen
Unter anderem mit den neuen Maßnahmen will Habeck das freiwillige EU-Energiesparziel von 15 Prozent weniger Gas von Anfang August bis Ende März – verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre – noch übertreffen. „Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden“, heißt es in einem Papier seines Hauses. Fünf bis acht Prozent seien schon geschafft, heißt es.
Das erste
Maßnahmenbündel, das ab 1. September gelten soll:
Für öffentliche
Gebäude sind folgende vier Punkte geplant:
1. Durchgangsbereiche
wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden – außer,
es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
2. Öffentliche
Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Bisher lag die
empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Kliniken,
Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen soll die neue Regelung nicht
gelten.
3. Boiler
und Durchlauferhitzer sollen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am
Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen
vorgeschrieben.
4. Die
Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen
Gründen soll ausgeschaltet werden.
Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe sollen folgende Maßnahmen gelten:
5. Klauseln
in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend
ausgesetzt werden.
6. Private
Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt
werden dürfen.
7. Gasversorger
und Besitzer größerer Wohngebäude sollen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig
informieren müssen - über den voraussichtlichen Energieverbrauch, dessen Kosten
und mögliche Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der
Heizsaison passieren.
8. Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden.
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