Montag, 15. August 2022

Habecks Heiz-Spar-Hammer:

 Habecks Heiz-Spar-Hammer: 


Verbraucher, Industrie und der öffentliche Dienst – sie alle sollen nach dem Willen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch einmal nachlegen beim Energiesparen. Zwei neue Verordnungen hat er dafür am Freitag an seine Kabinettskollegen verschickt. Die erste soll bereits am 1. September in Kraft treten, die zweite einen Monat später. Die entsprechende Verordnung muss vom Kabinett noch beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen.

Habecks Heiz-Spar-Hammer: Deutsche müssen 20 Prozent Gas einsparen

Unter anderem mit den neuen Maßnahmen will Habeck das freiwillige EU-Energiesparziel von 15 Prozent weniger Gas von Anfang August bis Ende März – verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre – noch übertreffen. „Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden“, heißt es in einem Papier seines Hauses. Fünf bis acht Prozent seien schon geschafft, heißt es.

Das erste Maßnahmenbündel, das ab 1. September gelten soll:

Für öffentliche Gebäude sind folgende vier Punkte geplant:

1. Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.

2. Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen soll die neue Regelung nicht gelten.

3. Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

4. Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.

Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe sollen folgende Maßnahmen gelten:

5. Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.

6. Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen.

7. Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude sollen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren müssen - über den voraussichtlichen Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.

8. Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden. 

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 Euer ERFRIBENDER



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