Covid-19 aus
§ 34 Infektionsschutzgesetz
gestrichen
Absurd:
„Gesetzes-Virus“ streicht Corona-Virus aus GesetzCovid-19 aus § 34
Infektionsschutzgesetz gestrichen
§ 34
Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes schreibt fest, welche Krankheiten
als so hoch ansteckend gelten, dass Erkrankte – oder auch nur einer Erkrankung
Verdächtige – „keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige
Tätigkeiten ausüben“ dürfen. Und auch nicht dort betreut werden dürfen. Zu
diesen insgesamt 22 besonders ansteckenden Krankheiten gehören auch Masern,
Windpocken, Cholera, Pest und Diphtherie. Bis vor kurzem war Covid-19 hier als
23. Krankheit aufgeführt.
Nun wurde
Corona aus der Liste gestrichen. Quasi in einer gesetzgeberischen Nacht- und
Nebelaktion. Denn die Änderung wurde versteckt in einer anderen Änderung –
weswegen ich sie in der Überschrift auch ironisch als „Gesetzes-Virus“
bezeichne – weil die Information quasi in eine fremde Zelle, also ein fremdes
Gesetzespapier eingebettet ist. Man findet sie nämlich – das ist kein Witz – im
unteren Teil des Gesetzesbeschlusses aus Drucksache 480/22 mit folgendem Titel: „Gesetz
zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes
gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83
Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden
Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“.
Hand aufs
Herz – hätten Sie den Bandwurm-Titel der Drucksache ohne meine Vorrede bis zum
Ende gelesen und dann entdeckt, dass es auch um eine Änderung des
Infektionsschutzgesetzes geht? Ja gar um die Streichung von Covid-19 aus dem
Paragraphen 34 des Infektionsschutzgesetzes? Warum steht diese mit drei Wörtern
am Ende des Titels versteckt, während ihr in der Drucksache mehr Platz gewidmet
ist als dem zuerst aufgeführten Gesetz?
Ein
derartiges Verstecken von Gesetzesänderungen, die man nicht an die große Glocke
hängen will, ist leider in der heutigen Praxis des Bundestags gang und gäbe.
Vertrauensbildend ist das nicht – sondern genau das Gegenteil.
Tatsächlich
blieb die Streichung von Covid-19 aus §34 denn auch fast anderthalb Monate
unentdeckt. Auch von uns. Ein aufmerksamer Leser machte uns jetzt darauf
aufmerksam – dem ich hier ganz herzlich danke. Andere Leser schrieben in
Reaktion auf diesen Artikel, Covid-19 stehe doch weiter im
Infektionsschutzgesetz. Das stimmt, etwas anderes wird hier auch nicht
behauptet. Es geht um das Streichen aus §34. Das aber bemerkenswert genug ist.
Sonst
wäre die Streichung nicht derart versteckt worden. Warum sie das wurde? Weil
sie nicht dazu passt, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei jeder
Gelegenheit weiter die Alarmglocken schlägt und so tut, als stehe die nächste
„Killervariante“ direkt vor der Türe. Da passt die Streichung eben so gar nicht
zur Angst-Propaganda. Andererseits war sie dringend notwendig – weil sonst
nicht nur nach jedem positiven Test Schüler und Lehrer, Erzieher und
Kindergartenkinder zuhause hätten bleiben müssen. Sondern schon bei einem Verdacht
auf Corona, mit dramatischen Folgen.
Es gab
bereits Proteste der Betroffenen. Sie machten unter anderem darauf aufmerksam,
dass Kinder und Lehrer bzw. Erzieher hier benachteiligt worden wären gegenüber
Erwachsenen, für die eine solche Regelung nicht galt – wenn sie nicht als
Betreute in einem Heim waren.
Das
Versteckspiel mit der Änderung soll wohl das Gesicht des Ministers wahren
(wobei es daran in meinen Augen nichts mehr zu wahren gibt, aber das ist eine
subjektive Einschätzung). Lauterbach hatte ja kurz zuvor mit viel Tamtam das
Gesetz verschärft. Durch die Vertuschung der Änderung wird der Bauchklatscher
des Polit-Mediziners nicht allzu offensichtlich. Und dank willfährigen Medien
werden die meisten nicht davon erfahren.
Euer ERFRIBENDER
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen