Sensationsbeschluss aus Weimar:
keine Masken,
kein Abstand,
keine Tests mehr für Schüler‼
Gerd
Scheffler, [11.04.21 07:56]
[Forwarded
from Anwälte-für-Aufklärung (Marion Muddemann)]
‼️‼️10.04.2021 - Sensationsbeschluss aus
Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler‼️‼️
Am 8. April
2021 hat das Familiengericht Weimar beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen
mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler
vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte
Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, ihnen AHA-Mindestabstände aufzuerlegen und/oder
an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt,
dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist.
Erstmalig
ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der
wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anit-Corona-Massnahmen.
Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der
Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum.
Ulrike Kämmerer gehört worden.
Der
Richter fasst seine Entscheidung wie folgt zusammen:
“Der
den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander
und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch
und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls
marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen
spielen keine wesentliche Rolle im „Pandemie“-Geschehen.
Die
verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und
schon im Ansatz nicht geeignet, eine „Infektion“ mit dem Virus SARS-CoV-2
festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits
aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen,
wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit
Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines
positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50
(Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf
zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falsch- positive Schnelltest-Ergebnisse,
welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste.
Ein (regelmäßiger)
Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das
schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er
außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich
setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so
ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.”
"Dieses
Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig
unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich
regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die
historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.”
@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
Euer ERFRIBENDER
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