Eine Vorlage für den Einspruch
gegen einen Bußgeldbescheid!
Jenter Claudia, [07.06.21
[Forwarded from Joe Balle]
Kassenzeichen:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
ich weise
den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache.
Begründung:
Ich würde
gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid
ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung
des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen
in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.
Damit
sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen.
Sie
handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als
ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit
ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft
getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut
Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche
Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide,
Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche
Grundlage.
Woher
das?:
1. Das
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007
zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum
in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich
keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.
2. Die
Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06,
wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht
die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B.
die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was
die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden. Das
zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung
des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne
Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig
und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel,
ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.
3. Die
Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO
geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister
ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den
Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD
Finanzagentur
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Sie mir bitte Ihre Rechtsgrundlage und Legitimation mit und bestätigen Sie dies
bitte mit Ihrer persönlichen Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung.
Können
Sie das nicht, erwarte ich von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens.
Hochachtungsvoll"
Euer ERFRIBENDER
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