Montag, 7. Juni 2021

Eine Vorlage für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid!

 Eine Vorlage für den Einspruch 

gegen einen Bußgeldbescheid!


Jenter Claudia, [07.06.21 15:47]

[Forwarded from Joe Balle]

Kassenzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich weise den von Ihnen gestellten Bußgeldbescheid zurück und äußere mich nicht zur Sache.

Begründung:

Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie einen Bußgeldbescheid ausstellen, da das Grundgesetz der BRD seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.

Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erloschen.

Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist Ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.

1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.

2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.

Woher das?:

 

1. Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.

 

2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden. Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.

 

3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finanzagentur

 

Teilen Sie mir bitte Ihre Rechtsgrundlage und Legitimation mit und bestätigen Sie dies bitte mit Ihrer persönlichen Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung.

Können Sie das nicht, erwarte ich von Ihnen die sofortige Einstellung des Verfahrens.

 

Hochachtungsvoll"

 

                        Euer ERFRIBENDER

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