Montag, 7. März 2022

🤨Dafür findet man keine Worte... 👇

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Bleib Stark 🤜🤛, [07.03.2022 11:28]

Bericht einer Mutter, die sich zur Wehr setzt und ihre Kinder schützen will...


„Warnschuss“ für eine oppositionelle Mutter


Schulkinder müssen sich Coronatests unterziehen. Stellen Eltern das in Frage, drohen ihnen vor Gericht Maßnahmen bis zum Kindesentzug. Erfahrungsbericht einer betroffenen Mutter.

 


Ich muss mich heute vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach verantworten, weil ich den unerhörten Versuch unternommen habe, meine Kinder der ihnen von der Politik zugedachten Rolle zu entziehen. Im April 2021 schloss die Grundschule meine damals siebenjährige Tochter vom Präsenzunterricht aus, weil ich schriftlich Widerspruch eingelegt hatte gegen anlasslose, unverhältnismäßige und nicht zielführende medizinische Tests in der Schule. Im August erneuerte ich anlässlich der Einschulung ihrer Schwester für beide Kinder meinen schriftlichen Widerspruch und stellte klar:

„Ich wünsche für meine Kinder ausdrücklich eine Teilnahme am Präsenzunterricht und bedaure sehr, dass die Schulleitung meine Kinder aufgrund meines Widerspruchs gegen die Covid-Tests vom Präsenzunterricht ausschließen muss. […] Selbstverständlich werden meine Kinder alle notwendigen Leistungsnachweise erbringen und alle Anforderungen des Distanzlernens erfüllen.“

 

Die Lehrkräfte stellten von Anfang an Lehrmaterial zur Verfügung, welches wir zuhause bearbeiteten und in der Schule einreichten. Die Regelungen für den Distanzunterricht meiner Kinder blieben provisorisch, funktionierten aber dafür erstaunlich reibungslos.

 

Rund zwei Monate nach dem Termin beim Jugendamt erhielt ich die Vorladung zum Erörterungstermin beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.

 

Die Vorladung des Amtsgerichts nennt keine Gründe für die Beiordnung eines Rechtsbeistands für meine Kinder, erwähnt allerdings als Rechtsgrundlage § 158 FamFG. Der Paragraf hat es in sich:

„Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist in der Regel erforderlich, wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht, eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet, Verfahren die Herausgabe des Kindes zum Gegenstand haben oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt“. Ich bin also, obwohl weiter fürsorgepflichtig, formal-juristisch aus dem Spiel, denn die von mir vertretenen Interessen sind, de jure, nicht die meiner Kinder. Eine Sachgrundlage brauchte die Amtsrichterin für diese Beurteilung offensichtlich nicht. Ich spürte zum ersten Mal in meinem Leben Angst vor willkürlicher Staatsgewalt.

Das Gefühl hat mich verändert.....

 

👉Quelle (https://www.novo-argumente.com/artikel/warnschuss_fuer_eine_oppositionelle_mutter)

 

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                           Euer ERFRIBENDER

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