🤨Dafür findet man keine Worte... 👇
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Stark 🤜🤛, [07.03.2022 11:28]
Bericht
einer Mutter, die sich zur Wehr setzt und ihre Kinder schützen will...
„Warnschuss“
für eine oppositionelle Mutter
Schulkinder
müssen sich Coronatests unterziehen. Stellen Eltern das in Frage, drohen ihnen
vor Gericht Maßnahmen bis zum Kindesentzug. Erfahrungsbericht einer betroffenen
Mutter.
Ich muss
mich heute vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach verantworten, weil ich den
unerhörten Versuch unternommen habe, meine Kinder der ihnen von der Politik
zugedachten Rolle zu entziehen. Im April 2021 schloss die Grundschule meine
damals siebenjährige Tochter vom Präsenzunterricht aus, weil ich schriftlich
Widerspruch eingelegt hatte gegen anlasslose, unverhältnismäßige und nicht
zielführende medizinische Tests in der Schule. Im August erneuerte ich anlässlich
der Einschulung ihrer Schwester für beide Kinder meinen schriftlichen
Widerspruch und stellte klar:
„Ich wünsche
für meine Kinder ausdrücklich eine Teilnahme am Präsenzunterricht und bedaure
sehr, dass die Schulleitung meine Kinder aufgrund meines Widerspruchs gegen die
Covid-Tests vom Präsenzunterricht ausschließen muss. […] Selbstverständlich
werden meine Kinder alle notwendigen Leistungsnachweise erbringen und alle
Anforderungen des Distanzlernens erfüllen.“
Die
Lehrkräfte stellten von Anfang an Lehrmaterial zur Verfügung, welches wir
zuhause bearbeiteten und in der Schule einreichten. Die Regelungen für den
Distanzunterricht meiner Kinder blieben provisorisch, funktionierten aber dafür
erstaunlich reibungslos.
Rund zwei
Monate nach dem Termin beim Jugendamt erhielt ich die Vorladung zum Erörterungstermin
beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.
Die
Vorladung des Amtsgerichts nennt keine Gründe für die Beiordnung eines
Rechtsbeistands für meine Kinder, erwähnt allerdings als Rechtsgrundlage § 158
FamFG. Der Paragraf hat es in sich:
„Die
Bestellung eines Verfahrensbeistandes ist in der Regel erforderlich, wenn das
Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem
Gegensatz steht, eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in
deren Obhut es sich befindet, Verfahren die Herausgabe des Kindes zum
Gegenstand haben oder eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in
Betracht kommt“. Ich bin also, obwohl weiter fürsorgepflichtig, formal-juristisch
aus dem Spiel, denn die von mir vertretenen Interessen sind, de jure, nicht die
meiner Kinder. Eine Sachgrundlage brauchte die Amtsrichterin für diese
Beurteilung offensichtlich nicht. Ich spürte zum ersten Mal in meinem Leben
Angst vor willkürlicher Staatsgewalt.
Das Gefühl
hat mich verändert.....
👉Quelle (https://www.novo-argumente.com/artikel/warnschuss_fuer_eine_oppositionelle_mutter)
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