Radikaler Oster-Lockdown
Na dann Frohe Ostern!
Meine Vorhersage,
pünktlich zum 13.April
wird gelockert...RAMADAN!
DEUTSCHLANDMERKEL: "WIR HABEN EINE
NEUE PANDEMIE"
Radikaler
Oster-Lockdown: Darauf einigte sich die Bund-Länder-Runde
23. März 2021 Aktualisiert: 23. März
2021 9:59
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Corona-Notbremse statt froher Osterbotschaft:
Bis zum 18. April geht der Lockdown weiter. Vom 1. bis einschließlich 5. April
soll das Leben noch weitgehender heruntergefahren werden.
Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bitten die Bürger dringend,
„alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und
insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden“. Der Corona-Gipfel zog
sich bis in den Morgen hinein. Gegen 2:30 Uhr gab es die Pressekonferenz.
Hintergrund sind leicht gestiegene Inzidenzzahlen in manchen Regionen. Bund und
Länder warnen in ihren neuen Beschlüssen vor einer Überlastung des
Gesundheitswesens im April. Verstärkte Tests lassen die Inzidenzzahlen steigen,
auch wenn keine verstärkte Häufung von Infektionen auftritt.
Während
des Oster-Lockdowns vom 1. bis 5. April soll ein generelles „Ansammlungsverbot“
im öffentlichen Raum gelten – darauf verständigten sich die Spitzen von Bund
und Ländern in rund zwölfstündigen Verhandlungen in der Nacht zu Dienstag.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach von „sehr unkonventionellen
Maßnahmen“.
Sofern
keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen
Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Länder bis zum 29. März in ihre
Verordnungen übernehmen, sie gelten bis vorerst zum 18. April.
Söder: „Das Team Vorsicht hat sich durchgesetzt“
„Das
Team Vorsicht hat sich durchgesetzt“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus
Söder (CSU) nach den Marathonberatungen.
Mit Blick auf den harten Lockdown Anfang April ist in dem Papier von einer
„erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ die Rede. „Die Regelung wird analog zu Sonn-
und Feiertagen sein“, erläuterte Merkel. An Gründonnerstag sollen sämtliche
Läden schließen, am Ostersamstag soll lediglich der Lebensmittelhandel „im
engen Sinne“ öffnen dürfen.
Ostergottesdienste
mit Präsenzpublikum soll es nicht geben. Bund und Länder wollten auf die
Religionsgemeinschaften zugehen und diese bitten, nur virtuelle Veranstaltungen
anzubieten, sagte Merkel. Impf- und Testzentren sollten geöffnet bleiben,
bestimmte Unternehmen – analog zur Sonntagsarbeit – ebenso.
Merkel:
„Wir haben eine neue Pandemie“
Merkel
begründete die verschärften Maßnahmen vor allem mit der raschen Ausbreitung der
gefährlichen britischen Virusmutation. „Wir haben ja im Grunde genommen eine
neue Pandemie“, sagte sie. Das neue Virus sei „deutlich tödlicher, deutlich
infektiöser“.
Verschärfte
Maßnahmen sollen insbesondere in Landkreisen mit einem Inzidenzwert von über
100 gelten – „wir müssen von der Notbremse Gebrauch machen“, sagte Merkel dazu.
Corona-Runde
wegen großer Differenzen unterbrochen
Der Beschluss führt für diese Fälle eine Reihe von Optionen auf: etwa eine
Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten Pkw, soweit
diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören. Zudem werden „Ausgangsbeschränkungen“
und „verschärfte Kontaktbeschränkungen“ genannt – allerdings ohne Details.
Die
Beratungen in der großen Runde aus Ministerpräsidenten und Kanzlerin waren am
frühen Abend wegen großer Differenzen unterbrochen und zeitweise in kleine
Runden fortgeführt worden – Söder und Berlins Bürgermeister Michael Müller
(SPD) bezeichneten die Beschlüsse beide als „sehr schwere Geburt“.
Zäher
Streit entzündete sich vor allem an dem Vorhaben von fünf Ländern, ihren
Bürgern „kontaktarme“ Urlaubsreisen im eigenen Land zu ermöglichen. Dies wollte
Merkel aber verhindern. Aus dem letztlich verabschiedeten Beschluss wurde der
Passus zu den „kontaktarmen“ Reisen gestrichen.
NOTBREMSE
Bund
und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“
konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000
Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen
über 100 (Neu-)Infektionen bzw. positiven PCR-Testergebnissen liegt.
Dann
gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die
bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die
7-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.
INZIDENZ ÜBER 100
In
Landkreisen, wo die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen.
Diese können so aussehen:
– Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer, die nicht
zum Hausstand des Fahrers gehören
–
Ausweitung einer Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und
konsequentes Maskentragen erschwert sind
–
Ausgangsbeschränkungen
–
verschärfte Kontaktbeschränkungen
KONTAKTE
Es
dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Paare sollen
generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra.
Das
gilt laut aktuellem Beschluss auch für die Osterzeit vom 1. bis zum 5. April.
Die weiterhin geltende Notbremse wird in diesem Abschnitt nicht erwähnt. Diese
sieht für Regionen oder Länder mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es
dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14
Jahre wieder ausgenommen.
OSTERN
In
der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein
Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird
geschlossen. Geschäfte müssen ebenfalls geschlossen bleiben, nur der
„Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf am Karsamstag (3. April) öffnen.
Religionsgemeinschaften
werden gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf-
und Testzentren bleiben geöffnet. Eventuelle Öffnungsschritte nach dem am 3.
März vereinbarten Fahrplan sollen frühestens am 6. April greifen.
IMPFSCHUTZ
Das
Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde am 12. April einen
Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte „mit so hinreichender
Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte
möglicherweise obsolet wird“.
SCHNELL- UND SELBSTTESTS
So
bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schüler zwei
Mal pro Woche getestet werden.
ÖFFNUNGEN IN MODELLPROJEKTEN
In
„zeitlich befristeten Modellprojekten“ dürfen die Länder in ausgewählten
Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen
Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.
ARBEITSPLATZ
Arbeitgeber
sollen ihren Mitarbeitern weiterhin Homeoffice ermöglichen. Wo das nicht geht,
sollen sie regelmäßige Tests anbieten, „mindestens einmal und bei
entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche“.
Anfang April sollen die Wirtschaftsbereiche Bericht erstatten, wie viele
Unternehmen sich beteiligen. Die Bundesregierung will dann mögliche schärfere
Arbeitsschutzvorschriften prüfen.
WIRTSCHAFTSHILFEN
Für
Unternehmen, die besonders schwer und lange unter Schließungen leiden, will die
Bundesregierung weitere Hilfen entwickeln.
REISEN
Bund
und Länder appellieren „eindringlich“, auf nicht zwingend notwendige Reisen im
In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit
hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten
gibt es schon eine Quarantänepflicht.
Da
insbesondere bei beliebten Urlaubszielen mit einer leichten Verbreitung von
Covid-19-Varianten zu rechnen sei, „erwarten“ Bund und Länder von allen
Fluglinien „konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und
keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“.
Die
Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach
Deutschland vorschreiben – dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des
Infektionsschutzgesetzes zustimmen.
SENIOREN-, FPLEGE- UND BEHINDERTENHEIME:
Ungeimpfte
Bewohner sollen schnell ein Impfangebot erhalten. Das Angebot des Bundes, etwa
mit Bundeswehrsoldaten beim Testen zu helfen, steht weiter.
NÄCHSTE SCHRITTE
Kanzlerin
Angela Merkel will am 12. April wieder mit den Ministerpräsidenten beraten.
(dpa/afp/er)
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