Krankenkassen-Vorschlag
verschwindet in Schublade
des Gesundheitsministeriums
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Schnell
und ohne viel Aufwand hätten Krankenkassen den Gesundheitsbehörden notwendige
Daten zur Bewertung der COVID-Impfstoffe zur Verfügung stellen können. Doch
beim Gesundheitsministerium stieß man bislang auf taube Ohren.
Impfquoten,
Nebenwirkungen, stationäre Behandlungen. In verschiedenen Datentöpfen werden
unterschiedliche Informationen zu den COVID-Impfstoffen gesammelt. Bis heute
wissen die Krankenkassen nicht, welcher COVID-Impfstoff den Versicherten
verabreicht wurde. Seit über einem Jahr gibt es einen Vorschlag, der diese
Missstände ändern könnte, doch der ist in der Schublade des
Bundesgesundheitsministeriums verschwunden – obwohl die Krankenkassen seit
Mitte 2021 mehrmals darauf gedrängt haben. .
Durch diesen Vorschlag hätten nicht nur Fragen zur Sicherheit und Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen „aufwandsarm und schnell“ beantworten, sondern auch ein nachhaltiges Monitoring für Impfsurveillance und Pharmakovigilanz zügig umsetzen können. Das Ministerium zeige jedoch kein Interesse.
„Auch nach
knapp drei Jahren Corona-Pandemie sind die Impfdaten nicht in den
Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die
Krankenkassen hätten damit das PEI [Paul-Ehrlich-Institut] bei seinem
gesetzlichen Auftrag einer Impfsurveillance unterstützen können. Sie wissen
jedoch bis heute nicht, welche ihrer Versicherten wann mit welchem Wirkstoff
gegen Corona geimpft wurden“, erklärt der AOK-Pressesprecher die aktuelle
Bredouille, in der die Krankenkassen stecken.
Im Januar
2022 sei der Vorschlag für eine Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung
erweitert worden.
Aber es änderte sich nichts. Bis heute sei weder der Vorschlag noch der von der Initiative angebotene Informationsaustausch vom Bundesgesundheitsministerium in Anspruch genommen worden.
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