💥Wer andere zwingt,
eine Maske zu tragen,
❌Traugott
Ickeroth - https://traugott-ickeroth.com/liveticker/ - Der Sturm ist da!, [01.07.2022
13:40]
[Weitergeleitet aus ❌RA Ludwig - Querdenkeranwalt]
begeht tatbestandlich eine Körperverletzung und/oder eine Nötigung💥
Ich sitze gerade im Zug nach Frankfurt. Der Zugbegleiter hat mehrfach durchgesagt, dass er Menschen, die keine Masken tragen würden, mithilfe der Bundespolizei aus dem Zug werfen lassen würde.
Hierzu ein Aufsatz (https://netzwerkkrista.de/2022/04/08/koerperverletzung-durch-masken/#2_Verbot_strafbaren_Verhaltens), der auf der Seite der kritischen Richter und Staatsanwälte erschienen ist.
"Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder langanhaltendes Tragen geht – den der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, in bestimmten Konstellationen (z. B. Lehrer gegenüber minderjährigen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.
Viele Menschen entwickeln beim Tragen von Masken Symptome, die das körperliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen. Zu den häufigsten Symptomen zählen Kurzatmigkeit bzw. Luftnot, Erschöpfung, Hitzegefühl, Kopfschmerz, Schwindel und Konzentrationsstörungen.
Die Verursachung dieser Symptome stellt eine üble unangemessene Behandlung im Sinne des Körperverletzungstatbestandes dar. Unangemessen deshalb, weil ein Nutzen in Bezug auf Schutz vor der Weitergabe von Viren weder plausibel noch erwiesen ist. Gängige Masken, auch FFP2-Masken, haben kein signifikantes Rückhaltevermögen für Viren und Aerosole, weil diese durch sie hindurchgehen. Ein Fremdschutz durch lang anhaltendes Maskentragen kann ausgeschlossen werden, weil Masken die Konzentration ausgeatmeter Teilchen lediglich für kurze Zeit nach dem Aufsetzen reduzieren können.
Häufiges und lang andauerndes Maskentragen kann zudem zu Gesundheitsschädigungen führen. Es können internistische, neurologische, psychische und psychiatrische, dermatologische, sportmedizinische, HNO-, zahnmedizinische und gynäkologische Nebenwirkungen auftreten."
Wichtig ist der Hinweis:
"Die Auslegung des Rechts ist dem gesellschaftlichen Wandel unterworfen, insbesondere im Hinblick auf die Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe wie „angemessen“. Es ist daher unsicher, wie die Gerichte in einigen Monaten und Jahren rückblickend entscheiden werden, wenn über die Rechtmäßigkeit bestimmter Corona-Maßnahmen wie der Maskenpflichten und ihrer Durchsetzung im Einzelfall zu befinden sein wird. Daher kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, ob und wann diese Maßnahmen guten Gewissens befolgt werden können."
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t.me/RA_LUDWIG
Euer ERFRIBENDER
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