Wohlan, wehrt euch!
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aus DWR-TV Kanal]
Rechtliche
Hinweise zum derzeitigen Energie-Wahnsinn:
Wer eine Aufforderung bekommt, seinen Strom / Gas Abschlag um mehr als 100 % zu erhöhen, sollte - wenn überhaupt - höchstens 30 % mehr bezahlen und sofort Einspruch einlegen wegen Wucher!
Schriftlich
per Einschreiben / Rückschein, zusätzlich als Brief und / oder das Ganze per
Fax / Mail.
Laßt SIE Klage einreichen und wenn dann was kommen sollte, laßt Euch den Börsenwert zum Tag der Benachrichtigung gerichtlich vorlegen.
All dies erfüllt nämlich eindeutig den Tatbestand des Wuchers!
Und wie
ihr sehen könnte, alle machen brav mit, sogar Anwälte und Gerichte... Keiner
erwähnt oder gibt einen Hinweis auf den eindeutigen Straftatbestand des Wuchers!
Duden: „Wucher: Praktik, beim Verleihen von Geld, beim Verkauf von Waren o. Ä. einen unverhältnismäßig hohen Gewinn zu erzielen“
"Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines Vertragspartners.“ wikipedia
„Der
Wucher stellt einen Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts dar und ist in
§ 138 Absatz 2 BGB gesetzlich geregelt. Nach der dortigen Legaldefinition liegt
ein Wucher immer dann vor, wenn ein Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten
Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners
vereinbart wird. Der Wucher aus § 138 Absatz 2 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] ist
eine Konkretisierung des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts und deshalb gegenüber §
138 Absatz 1 BGB speziell und somit vorrangig zu prüfen. Ein Rechtsgeschäft,
das gegen § 138 Absatz 2 BGB verstößt, ist nichtig. Eine geltungserhaltende
Reduktion, durch die der Wucherer einen Anspruch auf die marktübliche
Gegenleistung haben könnte, lehnt die herrschende Meinung ab.“ Juraforum
https://www.juraforum.de/lexikon/wucher
https://dejure.org/gesetze/StGB/291.html
Wohlan,
wehrt euch! Denn auch schon Berthold Brecht wußte: "Wer kämpft, kann
verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
Euer ERFRIBENDER
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